E-Akte, Justiz

E-Akte: Deutsche Justiz startet mit digitalem Flickenteppich

18.01.2026 - 23:45:12

Die Einführung der elektronischen Akte in der deutschen Justiz ist zum Jahresbeginn 2026 mit einer Notfallklausel gestartet, die eine einheitliche Umsetzung um ein Jahr verzögern kann.

Seit Jahresbeginn gilt die elektronische Akte für neue Verfahren – doch eine Notfallklausel verwässert die einheitliche Einführung. Ein Jahr Übergangsfrist droht die föderale Digitalisierungslücke zu vergrößern.

Berlin. Der große Wurf ist es nicht geworden. Zwar hat am 1. Januar 2026 offiziell das Zeitalter der elektronischen Akte (E-Akte) in der deutschen Justiz begonnen. Doch eine kurz vor Fristende beschlossene Gesetzesänderung ermöglicht es den Bundesländern, die vollständige Umstellung um ein weiteres Jahr zu verschieben. Das Ergebnis ist ein digitaler Flickenteppich, der Anwälte und Behörden vor erhebliche Herausforderungen stellt.

Opt-out statt Pflicht: Das Übergangsjahr 2026

Eigentlich war die Vorgabe klar: Alle neuen Gerichtsverfahren müssen seit dem Jahreswechsel elektronisch geführt werden. Dies sollte der Höhepunkt einer seit 2013 laufenden Digitalisierungsoffensive sein. Doch der Bundestag beschloss im November 2025 eine Hintertür. Die neue „Opt-out“-Regelung erlaubt es Ländern und Bund, die Pflicht per Rechtsverordnung bis maximal 1. Januar 2027 auszusetzen.

Anzeige

Die EU-KI-Verordnung betrifft bereits Behörden, die KI-Systeme nutzen oder planen — etwa beim Einsatz von Algorithmen für Massenverfahren in der Justiz. Unser kostenloser Umsetzungsleitfaden erklärt verständlich, welche Pflichten, Risikoklassen und Dokumentationsschritte jetzt gelten und wie Sie Fristen sicher einhalten. Ideal für Gerichte, Justizverwaltungen und IT-Verantwortliche, die KI rechtssicher einführen wollen. Jetzt kostenlosen KI-Umsetzungsleitfaden herunterladen

Begründet wird dieser Schritt mit der Sorge um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Man wolle „Digitalisierungslücken“ und eine Beeinträchtigung der Justiz verhindern, so die offizielle Lesart. In der Praxis bedeutet das: 2026 wird zum Übergangsjahr. Während einige Gerichtsbezirke bereits voll digital arbeiten, hantieren andere weiter mit Papierbergen. Für Rechtsanwaltskanzleien wird die Kommunikation mit verschiedenen Gerichten zu einem bürokratischen Hindernislauf.

Föderales Chaos: Warum einige Länder hinterherhinken

Die Ursache für den holprigen Start liegt in der föderalen Struktur. Die 16 Bundesländer sind für ihre Justizverwaltungen selbst zuständig. Das hat eine zersplitterte IT-Landschaft mit unterschiedlichen Systemen und Geschwindigkeiten geschaffen.

Länder wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen gelten als Vorreiter und melden große Fortschritte. Andere wurden dagegen als „Digital-Wüsten“ kritisiert. Anwaltsverbände wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußern seit Jahren Frust über die schleppende Umsetzung. Die großzügige Übergangsfrist seit 2017 sei nicht überall genutzt worden, lautet der Vorwurf.

Die neue Opt-out-Klausel wird intern bereits als „Loser-Klausel“ bezeichnet. Kein Land will als Nachzügler dastehen, doch alle müssen die Arbeitsfähigkeit ihrer Gerichte sicherstellen. Ein klassisches föderales Dilemma.

Die Vision: Effizienz, Transparenz, Zugang

Trotz aller Startschwierigkeiten bleibt das Ziel attraktiv. Die E-Akte verspricht eine effizientere, transparentere und zugänglichere Justiz. Richter, Staatsanwälte und Anwälte können ortsunabhängig und gleichzeitig auf Verfahrensakten zugreifen. Das beschleunigt Prozesse und spart enorme Kosten für Papier, Druck und Post.

Die Gesetzesänderung zeigt aber auch die realen Hürden auf. So dürfen Staatsanwaltschaften umfangreiche Ermittlungsakten weiterhin in Papierform führen, wenn die Polizei die Unterlagen noch nicht elektronisch übermittelt. Die digitale Transformation ist eine Kette – und ihr schwächstes Glied ist oft die Schnittstelle zwischen Polizei und Justiz.

Internationaler Vergleich: Deutschland im Nachholmodus

Im globalen Maßstab hinkt Deutschland hinterher. Länder wie Singapur, Kanada oder Großbritannien sind in der Justizdigitalisierung deutlich weiter. Sie setzen oft auf einheitliche nationale Plattformen, die Medienbrüche vermeiden und die Effizienz steigern.

Deutschlands föderales Modell ist davon weit entfernt. Die „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ ist Teil des „Pakts für den Rechtsstaat“. Bund und Länder koordinieren sich in Digitalgipfeln, und der Bund stellt erhebliche Mittel bereit. Für die Jahre 2027 bis 2029 sind bis zu 210 Millionen Euro für weitere Projekte vorgesehen. Ob das reicht, um den Rückstand aufzuholen, ist jedoch fraglich.

Ausblick: 2027 als nächster Stichtag unter Druck

Das Jahr 2026 wird zur Bewährungsprobe. Die Länder, die von der Aufschiebung Gebrauch machen, stehen unter enormem Druck, ihre technischen und organisatorischen Hausaufgaben zu erledigen. Der finale Stichtag am 1. Januar 2027 rückt unaufhaltsam näher.

Die E-Akte ist nur die Grundlage. Weitere Schritte wie eine bundesweite Justizcloud, einheitliche Videokonferenzportale oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für Massenverfahren warten bereits in der Pipeline. Der Weg dorthin bleibt steinig. Doch die Richtung ist klar: Die digitale Transformation der deutschen Justiz ist keine Frage des Ob, sondern nur noch des Wann – und vor allem des Wie.

Anzeige

Übrigens: Behörden und Kanzleien unterschätzen häufig die IT-Risiken beim Umstieg auf E‑Akte-Systeme. Unser Gratis-Report zeigt praxisnahe Maßnahmen für Cyber‑Security, Datenschutz‑Hardening und schnelle Incident‑Response speziell für Gerichte und Rechtsanwaltskanzleien. Mit konkreten Checklisten, die Sie sofort umsetzen können, um sensible Verfahrensdaten zu schützen. Gratis Cyber-Security-Report für Behörden sichern

@ boerse-global.de