Doctolib, Gericht

Doctolib verliert vor Gericht wegen irreführender Terminsuche

18.01.2026 - 11:00:12

Das Landgericht Berlin II verurteilte die Arzttermin-Plattform Doctolib wegen irreführender Suchfunktionen. Verbraucherschützer hatten geklagt, weil gesetzlich Versicherten trotz Filter kostenpflichtige Termine angezeigt wurden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zog vor Gericht, weil die Praxis der Plattform nicht hielt, was sie versprach. Nutzer filterten in der App gezielt nach „Gesetzlich versichert“ – erhielten in den Suchergebnissen aber regelmäßig Termine bei Privatpraxen oder für Selbstzahler-Leistungen.

Die entscheidende Information kam oft zu spät: Erst kurz vor Abschluss der Buchung informierte ein Pop-up-Fenster über Kosten von beispielsweise 200 Euro. Das Gericht sah darin eine klare Irreführung.

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Urteil: Algorithmen müssen halten, was sie versprechen

Das Landgericht Berlin II (Az. 52 O 149/25) gab den Verbraucherschützern recht. Es wertete die Suchfunktion als unlautere geschäftliche Handlung. Die Richter stellten klar: Wer nach Kassen-Terminen sucht, darf keine privaten Zahlungsangebote erhalten.

Der nachträgliche Warnhinweis reiche nicht aus, um den falschen Eindruck zu korrigieren. Digitale Plattformen müssten ihre Filter so gestalten, dass sie verlässlich funktionieren.

Doctolib geht in Berufung

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doctolib kündigte Berufung beim Kammergericht Berlin an. Das Unternehmen verteidigt seine Praxis: Die Suchfunktion bilde das gesetzliche Wahlrecht der Patienten korrekt ab.

Man schaffe durch Hinweise genug Transparenz und biete die größtmögliche Auswahl – inklusive Selbstzahler-Optionen, falls keine Kassen-Termine frei sind. Der Rechtsstreit könnte somit grundsätzliche Bedeutung für alle Buchungsplattformen erlangen.

Debatte über „Zwei-Klassen-Medizin“ neu entfacht

Der Fall befeuert die Kritik an kommerziellen Vermittlern im Gesundheitswesen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, begrüßte das Urteil. Er warnt vor einer Verfestigung der „Zwei-Klassen-Medizin“.

Kritiker sehen ein grundsätzliches Problem: Algorithmen könnten Patienten subtil in kostenpflichtige Angebote drängen, wenn Kassen-Termine nach unten rutschen oder als nicht verfügbar erscheinen. Die Hemmschwelle, einen gefundenen Termin doch abzubrechen, ist für verzweifelte Patienten hoch.

Was bedeutet das für Millionen Nutzer?

Für die rund 25 Millionen Doctolib-Nutzer in Deutschland ändert sich vorerst nichts, solange das Berufungsverfahren läuft. Bestätigt sich das Urteil, muss die Plattform ihre Oberfläche grundlegend anpassen.

Die Optionen sind klar:
* Der Filter „Gesetzlich versichert“ blendet Selbstzahler-Angebote rigoros aus.
* Oder die Kennzeichnung muss bereits in der Ergebnisliste so prominent sein, dass eine Verwechslung unmöglich ist.

Verbraucherschützer werten das Urteil als wichtiges Signal gegen sogenannte Dark Patterns – trickreiche Designmuster, die Nutzer zu ungewollten Handlungen verleiten. In einer zunehmend digital gesteuerten Gesundheitsversorgung ist die transparente Funktionsweise solcher Plattformen entscheidend.

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