Doctolib: Gericht verurteilt irreführende Terminsuche
18.01.2026 - 06:30:12Ein Berliner Gericht hat der Gesundheitsplattform Doctolib unlautere Geschäftspraktiken attestiert. Der Vorwurf: Gesetzlich Versicherte werden trotz Filter zu kostenpflichtigen Terminen gelotst.
Berlin. Das Landgericht Berlin hat in einem Grundsatzurteil die Suchfunktion der Online-Terminplattform Doctolib als irreführend verurteilt. Die Richter gaben einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und bestätigten, dass die Plattform gesetzlich Versicherte systematisch in die Irre führe. Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte die Transparenz auf allen Gesundheitsportalen neu definieren.
Im Kern kritisiert das Gericht eine widersprüchliche Praxis. Nutzer, die den Filter „€ Gesetzlich“ aktivieren, erhalten weiterhin prominent Angebote von Privatpraxen oder Selbstzahlerterminen. Diese werden laut Urteil erst zu spät – nämlich in einem Pop-up nach der Arztauswahl – als kostenpflichtig gekennzeichnet.
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„Bereits die Anzeige in der gefilterten Liste weckt falsche Erwartungen“, so die Richter. Nutzer ließen sich so auf private Terminvorschläge ein, nur um den mühsamen Suchprozess nicht neu starten zu müssen. Die späte Kostenaufklärung wertete das Gericht als unzureichend.
vzbv: „Ein Erfolg für alle Kassenpatienten“
Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband sieht sich vollständig bestätigt. „Wer nach Kassenterminen sucht, darf nicht zu Privatsprechstunden verleitet werden“, kommentierte ein Rechtsreferent. In einem dokumentierten Fall sei ein Nutzer sogar aufgefordert worden, 200 Euro in Bar mitzubringen – trotz aktiviertem Gesetzlich-Filter.
Die Verbraucherschützer fordern seit langem eine klare Trennung. Kostenpflichtige Angebote sollen nur erscheinen, wenn Nutzer dies ausdrücklich wünschen. Das aktuelle System hingegen präsentiere oft genau diese Angebote zuoberst in den Suchergebnissen.
Doctolib geht in Berufung – Verfahren geht weiter
Doctolib hat umgehend Berufung gegen das Urteil angekündigt. Das Unternehmen verteidigt seine Hinweispraxis als ausreichend und verweist darauf, dass gesetzlich Versicherte grundsätzlich Selbstzahlerleistungen in Anspruch nähmen. Solange das Berufungsverfahren beim Kammergericht Berlin läuft, bleibt die umstrittene Funktion vorerst online.
Der Ausgang der nächsten Instanz wird mit Spannung erwartet. Er könnte einen Präzedenzfall für die gesamte Branche schaffen – von Jameda bis zu den Portalen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Was bedeutet das Urteil für Patienten?
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, unterstreicht es die Verantwortung der Plattformen. Es geht um die Einhaltung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Vertrauen in die digitale Gesundheitsversorgung.
Verbraucherschützer raten Patienten, bei der Online-Terminbuchung weiterhin genau hinzusehen. Im Zweifel sollte direkt bei der Praxis nachgefragt oder eine Beschwerde beim vzbv eingereicht werden. Die Frage, ob die Branche ihre Suchalgorithmen nun fairer gestalten muss, entscheidet sich in den kommenden Monaten vor dem Berliner Kammergericht.
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