Doctolib, Gericht

Doctolib: Gericht verurteilt irreführende Terminbuchung

19.01.2026 - 01:45:12

Ein Berliner Gericht hat den Arzttermin-Vermittler Doctolib wegen irreführender Praxis verurteilt. Der Vorwurf: Die Plattform zeigte gesetzlich Versicherten auch Privatleistungen an, die sie selbst zahlen müssen.

Das Landgericht Berlin gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Es sah in der Suchfunktion von Doctolib einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Nutzer, die nach Terminen „nur mit gesetzlicher Krankenversicherung“ filterten, erhielten demnach auch Angebote von Privatpraxen oder Ärzten, die Kassenpatienten nur als Selbstzahler behandeln. Die entscheidende Kosteninformation kam oft erst spät im Buchungsprozess.

Der Kern des Streits liegt in der Plattformlogik. Wer explizit nach Kassenleistungen sucht, erwartet Termine, bei denen die Krankenkasse die Rechnung begleicht. Doctolib listete jedoch auch sogenannte Selbstzahler-Termine auf. Deren wahre Natur wurde laut Gericht nicht früh genug kenntlich gemacht.

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„Verbraucher, die diesen spezifischen Filter aktivieren, erwarten zu Recht, nur Termine zu sehen, deren Kosten von ihrer Kasse getragen werden“, so die Richter. Die späte Hinweispflicht in einem Pop-up-Fenster reiche nicht aus. Der vzbv fordert eine klare Trennung: Private Termine sollten von Anfang an markiert und Kassenpatienten nur gezeigt werden, wenn diese explizit zustimmen.

Doctolib kündigt Berufung an

Das Unternehmen weist den Vorwurf der Irreführung zurück und will vor das Kammergericht Berlin ziehen. Ein Sprecher betonte, die Plattform informiere mehrfach und klar über die Art des Termins. Doctolib beruft sich auf das Recht der Patienten auf freie Arztwahl – inklusive der Option, als Selbstzahler Privatleistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Urteil vom 18. November 2025 ist noch nicht rechtskräftig. Der weitere Prozessverlauf (Az. 5 U 101/25) wird klären, ob die Hinweise des Unternehmens ausreichen oder die Suchfilterung grundlegend täuschend ist.

Wachsender regulatorischer Druck

Die Klage in Deutschland ist nicht der erste rechtliche Rückschlag für das Gesundheits-Start-up. Ende 2025 verhängte die Französische Wettbewerbsbehörde eine Strafe von rund 4,7 Millionen Euro gegen Doctolib. Der Vorwurf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Exklusivklauseln und Kopplungsgeschäfte.

Zudem wurde die Übernahme des Hauptkonkurrenten MonDocteur im Jahr 2018 als „räuberischer Erwerb“ gewertet, um Wettbewerb auszuschalten. Die Fälle in Frankreich und Deutschland zeigen gemeinsam: Der wachsende Einfluss digitaler Gatekeeper im Gesundheitswesen steht zunehmend unter regulatorischer Beobachtung.

Was bedeutet das für Patienten und den Markt?

Sollte das Berliner Urteil in der Berufung bestehen bleiben, hat das Konsequenzen. Doctolib müsste seine Such- und Filterfunktionen wohl grundlegend umgestalten, um Kassen- und Privatleistungen eindeutig zu trennen. Dies könnte einen neuen Transparenz-Standard für die gesamte Branche setzen.

Der Fall unterstreicht eine grundsätzliche Entwicklung: Je mehr digitale Plattformen zu Torwärtern für lebenswichtige Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung werden, desto strenger wird ihr Geschäftsgebaren geprüft. Für Patienten gilt vorerst der Rat: Bei der Terminbuchung genau hinschauen und die Details jedes Angebots sorgfältig prüfen.

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