DGUV, Regeln

DGUV verschärft Regeln für Warnschutzkleidung ab 2026

27.12.2025 - 19:23:11

Verschärfte Vorgaben für die Veredelung von Warnkleidung treten in Kraft. Nicht konforme Modifikationen können den Versicherungsschutz kosten und die Sicherheitsklasse herabsetzen.

Für Sicherheitsverantwortliche in deutschen Unternehmen läuft die Zeit: Bis Jahresende müssen sie ihre Warnschutzkleidung auf die verschärften Vorgaben der Berufsgenossenschaften prüfen. Die neue DGUV Information 212-016 und der Auslaufkonflikt nationaler Normen stellen die „Veredelung“ von Schutzausrüstung auf eine harte Probe.

Die zwischen Weihnachten und Neujahr traditionell für Inventur und Einkaufsplanung genutzte Zeit hat eine neue Dringlichkeit erhalten. Die aktualisierten Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Kombination mit den neuesten Änderungen der Normen EN ISO 20471 und EN 17353 legen streng fest, wie Warnkleidung mit Firmenlogos, Namensschildern oder Stickereien versehen werden darf – ohne ihre zugesicherte Sicherheitsklasse zu verlieren.

Strengere Vorgaben für Logoplatzierung und Veredelung

Der Kern der Neuerungen betrifft die gängige Praxis, Schutzwesten und -jacken mit Corporate Branding zu versehen. Laut der neuen DGUV-Information 212-016 können nicht autorisierte oder falsch kalkulierte Modifikationen die persönliche Schutzausrüstung (PSA) jedoch unwirksam machen. Im Schadensfall droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Nach dem aktualisierten EN ISO 20471-Regime wird die Klasse einer Jacke (1, 2 oder 3) streng durch die sichtbare Fläche des fluoreszierenden Hintergrundmaterials und des retroreflektierenden Bandes bestimmt. Die neue Leitlinie betont: Jeder Quadratzentimeter, der von einem Logo bedeckt wird, verringert die effektive Hintergrundfläche.

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Für kleinere Konfektionsgrößen wie XS oder S ist die verfügbare Fläche oft bereits nah an der Mindestgrenze für die Klasse-2- oder Klasse-3-Zertifizierung. Ein großes Rückenlogo oder eine Bruststickerei kann so eine Klasse-3-Jacke leicht auf Klasse 2 herabstufen. Damit wäre sie für Hochrisikoumgebungen wie Autobahnbaustellen oder Gleisarbeiten ungeeignet.

Die DGUV stellt klar: Die Veredelung muss bereits während der Baumusterprüfung geplant werden oder strikt den zertifizierten Anweisungen des Herstellers folgen. „Nachträgliche“ Modifikationen, die retroreflektierende Streifen bedecken oder die fluoreszierende Fläche unter das Klassenminimum reduzieren, sind explizit verboten.

Fristende Dezember 2025: Nationale Normen laufen aus

Diese Woche markiert auch einen regulatorischen Meilenstein. Bis Dezember 2025 müssen konfligierende nationale Normen für Warnschutzkleidung zurückgezogen werden, so die Standardisierungsgremien. Dies betrifft vor allem Normen, die mit der europäischen Einheit EN 17353:2020+A1:2025 kollidieren.

Diese Harmonisierung stellt sicher, dass ein einheitlicher europäischer Standard für Sichtbarkeitsausrüstung im „mittleren Risikobereich“ gilt – ein Komplement zur Hochrisiko-Norm EN ISO 20471. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Alte Bestände, die auf überholten nationalen Normen basieren, müssen ausgemustert werden.

Die Norm EN 17353 für mittlere Risikosituationen, etwa Werkshallen mit langsamem Verkehr, gewinnt an Bedeutung. Die Änderung A1:2025 präzisiert Testmethoden und Anforderungen an Farbe und Retroreflexion. Ein Schwerpunkt liegt auf neuen Haltbarkeitstests, die sicherstellen sollen, dass die Warnwirkung auch nach vielen Waschgängen erhalten bleibt.

Neue DGUV-Info 212-016: Aktive Beleuchtung und Nachhaltigkeit

Die digitale Version der aktualisierten DGUV Information 212-016 erschien bereits im November 2025. Wie Ende Dezember bekannt wurde, ist die gedruckte Ausgabe ab Januar 2026 bestellbar. Das Dokument ist mehr als ein technisches Update; es führt ganz neue Konzepte ein.

Ein bedeutender Zusatz ist ein eigenes Kapitel zu Kleidung mit aktiver Beleuchtung, etwa integrierten LED-Systemen. In der dunklen Jahreszeit werden solche aktiven Systeme zur wichtigen Ergänzung der passiven Retroreflexion. Die DGUV liefert nun klare Kriterien, wie diese Systeme integriert werden können, ohne die passive Sicherheitszertifizierung oder Waschbeständigkeit zu gefährden.

Zudem thematisiert die aktualisierte Information erstmals Nachhaltigkeit. Sie gibt Unternehmen Leitlinien an die Hand, wie sie die Umweltauswirkungen ihrer PSA-Beschaffung bewerten können, ohne die Sicherheitsleistung zu opfern. Dies spiegelt breitere EU-Richtlinien zur Kreislaufwirtschaft und Textilabfallvermeidung wider und treibt Hersteller dazu, langlebige und recycelbare Warnkleidung zu entwickeln.

Analyse: Die Haftungsfalle für Arbeitgeber

Die Konsequenzen dieser Updates gehen über reine Compliance hinaus. Rechtsexperten deuten an, dass sich die Haftung für nicht konforme PSA im Jahr 2026 stärker auf Arbeitgeber verlagern könnte, die unsachgemäße Veredelung autorisieren.

„Die Zeit, in der man einfach ein Logo beim örtlichen Drucker auf eine Sicherheitsweste bügeln ließ, ist vorbei“, so ein Compliance-Spezialist. „Wenn eine Modifikation die Klasse einer Jacke von 3 auf 2 senkt und in einer Zone, die Klasse 3 erfordert, ein Unfall passiert, muss der Arbeitgeber mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen der Unfallversicherungsträger rechnen.“

Diese Entwicklung ähnelt Verschärfungen in anderen PSA-Bereichen wie Atem- oder Kopfschutz, wo die „Systemsicherheit“ im Vordergrund steht. Der Schritt der DGUV, Veredelungsdetails explizit zu regeln, zeigt ein wachsendes Bewusstsein: Individualisierung ist eine technische Modifikation, keine kosmetische.

Ausblick: Smarte PSA und digitale Compliance

Für das erste Quartal 2026 erwartet die Branche einen Schub an „vorzertifizierten“ Veredelungslösungen. Große PSA-Hersteller werden voraussichtlich erweiterte, „logo-ready“-Zonen anbieten, die vorberechnet sind, um auch bei maximaler Branding-Größe die Konformität zu gewährleisten.

Zudem dürfte die Integration digitaler Tracking-Systeme per QR-Code oder RFID zum Standard werden, um die Anzahl der Waschzyklen zu überwachen – kritisch für den Erhalt der Fluoreszenz. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EN 17353:2020+A1:2025 wird sich der Markt voraussichtlich klarer in „Hochrisiko“- (EN ISO 20471) und „Mittleres Risiko“-Produkte (EN 17353) aufteilen. Das hilft Einkäufern, zielgenauere und kosteneffektivere Entscheidungen zu treffen.

Unternehmen wird geraten, die verbleibenden Tage des Jahres für ein Audit ihres aktuellen Warnschutzbestands zu nutzen. Kleidungsstücke mit nicht autorisierten Modifikationen oder nachlassender Fluoreszenz sollten für das neue Budgetjahr zur Ersetzung eingeplant werden. Nur so ist die volle Compliance mit den Standards ab Januar 2026 sichergestellt.

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