DGUV, Regeln

DGUV verschärft Regeln für Drogentests am Arbeitsplatz

15.01.2026 - 22:41:12

Die DGUV bekräftigt das Verbot anlassloser Tests am Arbeitsplatz und rät Unternehmen zu präventiven Betriebsvereinbarungen für mehr Rechtssicherheit.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Richtlinien zu Drogentests verschärft. Die neuen Klarstellungen vom 15. Januar 2026 reagieren auf die anhaltende Rechtsunsicherheit nach der Cannabis-Legalisierung 2024. Sie betonen den Vorrang der Prävention vor Kontrolle.

Anlasslose Tests bleiben strikt verboten

Die aktualisierten Hinweise bestätigen die hohen rechtlichen Hürden. Anlasslose oder routinemäßige Drogentests im laufenden Arbeitsverhältnis sind nach wie vor unzulässig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützen Mitarbeiter.

Selbst bei konkretem Verdacht auf Beeinträchtigung ist die Teilnahme an einem Test – ob Blut-, Urin- oder Atemalkoholanalyse – stets freiwillig. „Diese Grundsätze gelten für alle Suchtmittel“, betont die Münchner Fachanwältin für Arbeitsrecht, Regina Bell. Eine Verweigerung der Zustimmung darf nicht unmittelbar zu Konsequenzen führen.

Fokus verschiebt sich auf Prävention und klare Regeln

Angesichts der engen Test-Grenzen rückt die Suchtprävention in den Mittelpunkt. Die DGUV empfiehlt Unternehmen dringend, verbindliche Betriebsregelungen zu etablieren. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1, die festlegt: Beschäftigte dürfen sich nicht durch Konsum in einen gefährdenden Zustand versetzen.

Gleichzeitig müssen Arbeitgeber erkennbar beeinträchtigte Mitarbeiter von gefährlichen Tätigkeiten entbinden. Die wirksamste Lösung für Rechtssicherheit ist eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat. Sie legt Verfahren bei Verdachtsfällen und Präventionsmaßnahmen fest.

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So müssen Arbeitgeber bei Verdacht handeln

Besteht ein begründeter Verdacht auf sicherheitsgefährdende Beeinträchtigung, darf der Arbeitgeber nicht wegsehen. Die primäre Pflicht ist die sofortige Entbindung von der Tätigkeit, um Gefahren abzuwenden – auch ohne durchgeführten Test.

Weigert sich der Mitarbeiter, durch einen freiwilligen Test zur Aufklärung beizutragen, kann dies arbeitsrechtliche Folgen haben. Bei objektiv belegten Ausfallerscheinungen und fehlender Entlastung kommen Abmahnung oder Verdachtskündigung in Betracht. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation durch die Führungskraft.

Keine neue Rechtslage, aber klare Signale

Die DGUV-Aktualisierung schafft kein neues Recht, sondern bekräftigt die strengen bestehenden Grenzen. Sie spiegelt den Expertenkonsens: Der Schlüssel liegt in proaktiver Präventionskultur, nicht in Überwachung.

Die Cannabis-Legalisierung 2024 wirkte als Katalysator und erhöhte den Handlungsdruck auf Unternehmen. Die wirksamste Strategie bleibt die Implementierung umfassender Präventionsstandards mit klaren Regeln, Führungskräfteschulungen und Hilfsangeboten.

Ausblick: Debatte dauert an, Prävention gewinnt

Kurzfristig sind keine grundlegenden Gesetzesänderungen zu erwarten. Zukünftige Urteile der Arbeitsgerichte könnten die Grenzen, besonders in sicherheitskritischen Berufen, weiter präzisieren.

Unternehmen sollten ihre Präventionsprogramme daher kontinuierlich evaluieren. Der Fokus wird sich weiter darauf richten, Sicherheit durch klare Vereinbarungen und unterstützende Strukturen zu gewährleisten – nicht durch umstrittene Kontrollmaßnahmen.

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