DGUV-Agreement 2026: Höherer Punktwert und neue Gebühren für Zahnärzte
27.12.2025 - 04:09:12
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Vergütungsregeln für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten. Die Anpassungen betreffen den bundeseinheitlichen Punktwert und die Gebühren für Verwaltungsberichte.
Das zentrale Finanzelement der Neuregelung ist die Erhöhung des Punktwerts für zahnärztliche Leistungen. Er steigt von bisher 1,53 auf 1,60 Euro. Diese Anpassung gilt für konservierende, chirurgische und kieferorthopädische Behandlungen, die nach dem Abkommen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgerechnet werden. Hintergrund sind laufende Verhandlungen, um die Vergütung an gestiegene Praxis- und Inflationskosten anzupassen. Der neue Wert ist für alle Unfallversicherungsträger und Vertragszahnärzte verbindlich.
Mehr Geld für Verwaltungsaufwand
Neben den Behandlungshonoraren werden auch die Gebühren für bürokratische Aufgaben angehoben. Das soll den administrativen Aufwand besser honorieren, der mit Unfallversicherungsfällen verbunden ist. Konkret bedeutet das:
* Der Bericht Zahnschaden (Formular F 4222) wird mit 25,92 Euro (zzgl. Porto) vergütet.
* Die Gebühr für eine Berufskrankheitenanzeige nach der UV-AV beträgt künftig 20,53 Euro.
Diese Berichte erfordern detaillierte Dokumentation und müssen strengen Datenschutzstandards entsprechen. Die Erhöhungen werden als Schritt in die richtige Richtung gewertet, auch wenn der Verwaltungsaufwand insgesamt hoch bleibt.
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Digitalisierung und Dokumentation im Fokus
Mit dem Jahreswechsel rücken auch digitale Prozesse stärker in den Blick. Die Anforderungen an die elektronische Heilberufsausweis (eHBA) werden verschärft. Ältere Karten müssen möglicherweise ausgetauscht werden, um die Kompatibilität mit den aktuellen Kryptografie-Standards für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu gewährleisten.
Zudem wird die Dokumentation von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern enger mit den allgemeinmedizinischen Unterlagen verknüpft. Das „Gelbe Heft“ erhält ab 2026 eine zentralere Rolle für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Ziel ist eine bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Zahnärzten.
Hintergrund der jährlichen Anpassung
Die Änderungen bauen auf der strukturellen Überarbeitung des DGUV-Abkommens aus dem Jahr 2025 auf. Der Vertrag zwischen DGUV, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) sieht jährliche Überprüfungen der Vergütungssätze vor. Die Anpassung für 2026 ist Teil dieses vereinbarten Mechanismus, um eine Stagnation der Honorare zu verhindern.
Das müssen Praxen jetzt beachten
Für Zahnarztpraxen ist die korrekte Umsetzung entscheidend. Das Sachleistungsprinzip bleibt erhalten – Patienten werden also nicht direkt für Standardbehandlungen der Unfallversicherung in Rechnung gestellt. Dennoch ist die strikte Einhaltung der Meldefristen, insbesondere für den Bericht Zahnschaden, weiterhin Voraussetzung für eine reibungslose Abrechnung.
Ein wichtiger praktischer Schritt: Die Praxen sollten ihre Praxisverwaltungssoftware (PVS) überprüfen und aktualisieren. Die neuen Gebührenverzeichnisse mit dem Stand „01.01.2026“ und dem Punktwert von 1,60 Euro müssen vor dem ersten Abrechnungszyklus des neuen Jahres integriert sein. Die meisten Software-Anbieter haben die Updates bereits in ihren Dezember-Versionen bereitgestellt. Nur so lassen sich Rückforderungen oder Korrekturanfragen der Versicherungsträger vermeiden.
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