DATEV-Kanzlei 2026: Neue Regeln verschärfen den Digitaldruck
21.01.2026 - 14:30:12Die deutsche Steuerberater-Branche startet mit verschärften Vorgaben ins neue Jahr. Während die Pflicht zum digitalen Steuerbescheid auf 2027 verschoben wurde, steigen die Anforderungen an die begehrte Auszeichnung „Digitale DATEV-Kanzlei 2026“ deutlich. Gleichzeitig läuft die Übergangsfrist für den Empfang von E-Rechnungen aus – eine dreifache Herausforderung für Kanzleien.
Das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ ist vom Marketing-Instrument zum entscheidenden Leistungsnachweis geworden. Die Kriterien für 2026 setzen die Messlatte deutlich höher und fordern den Sprung von der Digitalisierung zur vollständigen Automatisierung.
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Laut den veröffentlichten Richtlinien müssen Kanzleien nun eine Digitalisierungsquote von 80 Prozent bei den Buchungssätzen (Primanotabuchungen) erreichen – ein Plus von fünf Prozentpunkten. Die Quote für digitale Bankprozesse bleibt bei hohen 80 Prozent. Die größte Hürde betrifft die Belegwirtschaft: Der geforderte Anteil digital eingereichter Kundenbelege schießt auf 75 Prozent empor, ein Sprung um 15 Punkte. Für die Lohnbuchhaltung gilt erstmals eine Digitalisierungsquote von 35 Prozent für Bewegungsdaten.
„Diese Kriterien separieren die Spreu vom Weizen“, kommentiert ein Branchenbeobachter. „Belohnt werden nur noch die Kanzleien, die automatisierte Workflows tief in ihre Geschäftslogik integriert haben.“
Digitaler Steuerbescheid: Atempause bis 2027 – aber Vorsicht
Die erwartete Pflicht zur ausschließlich digitalen Übermittlung von Steuerbescheiden ab 2026 ist gefallen. Das „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes“ verschob den Stichtag auf 1. Januar 2027. Bis dahin bleibt Papier der Standard, es sei denn, der Steuerpflichtige wünscht digitalen Versand.
Doch Experten warnen vor falscher Sicherheit. Seit Januar 2026 gilt bereits eine geänderte Regelung: Finanzämter dürfen Bescheide nach § 122a der Abgabenordnung (AO) auch ohne ausdrückliche Einwilligung digital zustellen, sofern die technische Möglichkeit besteht. Die Pflicht ist verschoben, die Möglichkeit besteht schon heute.
Für Kanzleien bedeutet das eine hybride Phase: Sie müssen 2026 sowohl den digitalen Posteingang als auch den physischen Briefkasten im Blick behalten. Tools zur digitalen Bescheidprüfung werden damit sofort essenziell – und nicht erst 2027.
E-Rechnung: Die Übergangsfrist für den Empfang ist ausgelaufen
Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die vielzitierte Übergangsfrist gilt nur für das Versenden. Viele Betriebe interpretieren dies fälschlicherweise als Aufschub, warnten Fachleute in einer Pressemitteilung vom 20. Januar 2026.
Ein strategischer Fehler, so die Experten. Da die „Digitale Kanzlei“-Kriterien nun digitalen Belegeingang stark gewichten, erhöhen Steuerberater den Druck auf ihre Mandanten, umgehend auf strukturierte Datenformate wie XRechnung umzusteigen. Die Aufgabe hat sich gewandelt: Statt Kunden aufzuklären, gilt es nun, den Zustrom strukturierter Daten zu managen. Kanzleien mit automatisierten Workflows profitieren von Effizienzgewinnen, andere kämpfen mit hohem manuellem Aufwand.
Analyse: Die digitale Kluft in der Branche vertieft sich
Die Entwicklungen zeigen eine wachsende Spaltung. Auf der einen Seite stehen die Vorreiter, für die die neuen Quoten kaum eine Hürde darstellen. Für sie ist die Verschiebung des digitalen Steuerbescheids eine Formalie. Auf der anderen Seite kämpfen Kanzleien um die 75-Prozent-Marke bei digitalen Belegen – die Verzögerung ist für sie eine lebenswichtige Atempause.
Die verschärften DATEV-Kriterien senden ein klares Marktsignal: Die Ära der freiwilligen Digitalisierung ist vorbei. Mandanten achten zunehmend auf Effizienzvorteile und ziehen Kanzleien vor, die Echtzeit-Einblicke bieten – nur möglich mit hohen Automatisierungsgraden.
Ausblick: 2026 wird zum Jahr der Nachrüstung
Das laufende Jahr wird für viele Kanzleien zur „Aufräumphase“. Sie müssen die verbleibenden analogen Mandanten auf digitale Plattformen migrieren, um das Siegel für 2027 zu sichern. Parallel bereiten sich die Finanzämter vor: Erste Tests der digitalen Zustellung ohne ausdrückliche Einwilligung nach § 122a AO sind wahrscheinlich. Die Botschaft ist eindeutig: Die Standards sind gesetzt, die Schonfristen schwinden.
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