Datenschutz, Regeln

Datenschutz: Neue Regeln für EU-Behörden, alte Probleme für Online-Händler

16.03.2026 - 00:00:25 | boerse-global.de

EU-Behörden benötigen für die Entlassung von Datenschutzbeauftragten nun eine Genehmigung, während der Online-Handel mit komplexen Vorgaben zu Cookies und Barrierefreiheit konfrontiert ist.

Datenschutz: Neue Regeln für EU-Behörden, alte Probleme für Online-Händler - Foto: über boerse-global.de
Datenschutz: Neue Regeln für EU-Behörden, alte Probleme für Online-Händler - Foto: über boerse-global.de

Datenschutzbeauftragte in Europa sehen sich 2026 mit einem gespaltenen Regelwerk konfrontiert. Während EU-Behörden nun strengere Kündigungsschutzregeln beachten müssen, kämpft der E-Commerce mit grundlegenden Compliance-Hürden.

EU-Behörden: Kündigung nur mit Genehmigung

Der europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) hat im Januar 2026 verbindliche Regeln erlassen, die den Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte in allen EU-Institutionen massiv stärken. Kern der neuen Vorgabe: Behörden müssen vor einer vorzeitigen Entlassung nun die ausdrückliche Zustimmung des EDPS einholen.

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„Diese Maßnahme soll Datenschutzbeauftragte vor Vergeltung schützen“, heißt es aus der Aufsichtsbehörde. Konkret dürfen sie nicht mehr entlassen werden, nur weil ihre Compliance-Ratschläge der Behördenleitung unbequem sind. Versucht eine Institution dennoch, einen Beauftragten ohne Genehmigung zu entlassen, kann der EDPS dies als Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einstufen und Abhilfe verlangen.

Experten werten dies als formelle Absicherung der strukturellen Unabhängigkeit. Der Datenschutzbeauftragte wird damit endgültig vom administrativen Posten zur geschützten Führungsfunktion aufgewertet.

E-Commerce: Alte Pflichten, neue Herausforderungen

Für private Unternehmen gelten diese speziellen Kündigungsschutzregeln nicht. Online-Händler und digitale Plattformen bleiben bei den allgemeinen Vorgaben der DSGVO – doch die werden von nationalen Aufsichtsbehörden immer strenger ausgelegt.

Die DSGVO verlangt zwar ebenfalls, dass Datenschutzbeauftragte unabhängig agieren und nicht für ihre Tätigkeit benachteiligt werden dürfen. Der Beweis dafür liegt jedoch allein beim Unternehmen. „Handelsplattformen müssen aktiv nachweisen, dass ihre Beauftragten ausreichend Ressourcen haben und vor kommerziellem Druck geschützt sind“, erklärt eine Rechtsberaterin.

Gerade im E-Commerce ist diese Unabhängigkeit kritisch. Die Branche verarbeitet enorme Datenmengen – Zahlungsprofile, Surfverhalten, Tracking-Daten. Datenschutzbeauftragte müssen hier nicht nur die klassischen Pflichten wie Datenschutz-Folgenabschätzungen überwachen. Sie begleiten auch den Einsatz von KI für dynamische Preise oder automatisierten Entscheidungen.

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Akute Baustellen: Cookies, Barrierefreiheit, globale Lieferketten

Die operative Lage für Online-Händler ist 2026 komplex wie nie. Drei Themen dominieren die Agenda der Compliance-Teams:

Cookie-Einwilligungen stehen unter schärfster Beobachtung. Aufsichtsbehörden ahnden täuschende Designmuster und fordern echte Nutzerkontrolle. Die Einwilligung muss maschinenlesbar und einfach widerrufbar sein.

Digitale Barrierefreiheit wird zur Querschnittsaufgabe. Seit Mitte 2025 gilt der European Accessibility Act, der Online-Shops zur Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Jede Änderung an der Shop-Architektur darf jedoch den Datenfluss oder Sicherheitsstandards nicht beeinträchtigen.

Globale Datentransfers bleiben ein Dauerbrenner. International agierende Händler müssen sicherstellen, dass Kundendaten in globalen Lieferketten europäisches Schutzniveau behalten – eine logistische und rechtliche Mammutaufgabe.

Ausblick: Mehr Audits, mehr Verantwortung

Was bedeutet das für die kommenden Monate? In EU-Behörden geht es nun um die praktische Umsetzung der neuen Kündigungsregeln. Personalabteilungen passen ihre Verfahren an das verbindliche Rahmenwerk an.

Im E-Commerce erwarten Experten gezieltere Prüfungen durch nationale Aufsichtsbehörden. Im Fokus: die tatsächliche Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten und die Transparenz im Umgang mit Verbraucherdaten. Parallel müssen sich die Beauftragten in neue Regelwerke wie den KI-Akt und den digitalen Omnibus einarbeiten.

Die Botschaft ist klar: Unternehmen, die in unabhängige Datenschutzstrukturen investieren, sind nicht nur rechtlich besser aufgestellt. Sie gewinnen auch das Vertrauen der Verbraucher – und damit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil im datengetriebenen Handel.

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