Bundesverfassungsgericht, Rundfunkbeitrag

Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Rundfunkbeitrag

23.06.2026 - 05:50:05 | dpa.de

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag (10 Uhr) über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

ARD und ZDF hatten im November 2024 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerden eingereicht, nachdem die Länder eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags trotz entsprechender Empfehlung der zuständigen Kommission nicht umgesetzt hatten. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der Verhandlung erwartet.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat anzuheben. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beschlossen aber stattdessen, den Beitrag 2025 und 2026 bei 18,36 Euro zu belassen. Mehrere Länder begründeten das damit, dass die Sender zunächst Reformen umsetzen und Einsparmöglichkeiten ausschöpfen sollten.

Sender sehen Rundfunkfreiheit verletzt

ARD und ZDF halten dagegen, solche Erwägungen dürften bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags keine Rolle spielen. Aus ihrer Sicht geht es in Karlsruhe daher auch um die Frage, wie eng die Länder an die Empfehlungen der KEF gebunden sind. Sie kritisieren, die Länder hätten das von ihnen selbst festgelegte Verfahren zur staatsfernen Festsetzung des Rundfunkbeitrags nicht eingehalten, und rügen eine Verletzung der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2021 schon einmal über den Rundfunkbeitrag entschieden. Deutschlands höchste Richterinnen und Richter stellten fest, dass Sachsen-Anhalt damals mit seiner Blockade gegen eine von der KEF vorgeschlagene Beitragserhöhung die Rundfunkfreiheit verletzt hatte. Bis zu einer Neuregelung setzte das Karlsruher Gericht selbst die vorgesehene Erhöhung auf 18,36 Euro in Kraft.

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