Bundestariftreuegesetz, Gesetz

Bundestariftreuegesetz: Neues Gesetz gegen Lohndumping bei Staatsaufträgen

03.04.2026 - 08:40:53 | boerse-global.de

Der Bundesrat beschließt ein Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Tarifverträgen verpflichtet, um an staatlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Es soll Lohndumping eindämmen und tritt im April 2026 in Kraft.

Bundestariftreuegesetz: Neues Gesetz gegen Lohndumping bei Staatsaufträgen - Foto: über boerse-global.de

Der Bundesrat ebnet den Weg für ein Gesetz, das Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen des Bundes eindämmen soll. Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen, Tarifverträge einzuhalten, um an staatlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Die Entscheidung fiel am 27. März und soll noch im April 2026 in Kraft treten. Sie ist eine Reaktion auf den jahrzehntelangen Rückgang der Tarifbindung in Deutschland.

Tariftreue wird zur Pflicht für Bundesaufträge

Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro wird der Bund künftig nur noch an Unternehmen vergeben, die einen Branchentarifvertrag anwenden oder vergleichbare Löhne und Arbeitsbedingungen bieten. Für sensible Bereiche wie innere Sicherheit oder Katastrophenschutz gilt eine höhere Schwelle von 100.000 Euro. Ausnahmen gibt es für Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr.

Anzeige

Die neuen Tariftreue-Regeln erhöhen den rechtlichen Druck auf die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen in vielen Betrieben massiv. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten und teure Bußgelder zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen sichern

Die Bundesregierung verspricht einen unbürokratischen Ablauf durch ein einfaches Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht darin ein klares Signal: „Wir schieben dem Lohndumping mit Steuergeld einen Riegel vor.“ Das Gesetz soll fairen Wettbewerb ermöglichen und den Verdrängungswettbewerb über niedrige Lohnkosten auf Bundesebene beenden. Gerade vor dem Hintergrund der milliardenschweren Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur gewinnt diese Regelung an Bedeutung.

Historisch niedrige Tarifbindung – jetzt stabilisiert?

Die Notwendigkeit des Gesetzes unterstreichen aktuelle Zahlen. Nach Jahren des Rückgangs hat sich die Tarifbindung 2025 auf einem historischen Tiefststand stabilisiert. Laut Statistischem Bundesamt arbeiten nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. In den 1990er Jahren lag dieser Wert noch bei rund 85 Prozent.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigt diesen Trend. Nur 42 Prozent der Beschäftigten profitieren von einem Branchentarifvertrag – ein Viertel weniger als vor 30 Jahren. Der Rückgang findet vor allem in der Privatwirtschaft statt, während der öffentliche Sektor stabil bleibt. Besonders betroffen sind kleine Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern, die in Deutschland die Mehrheit stellen.

Gewerkschaften begrüßen Schritt, fordern aber mehr

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt. Gleichzeitig übt er Kritik: Die Schwelle von 50.000 Euro sei zu hoch und lasse ein Viertel der Bundesaufträge außen vor. Zudem fehlten wirksame Kontrollen und Sanktionen.

Die Gewerkschaften fordern einen umfassenden Nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Die EU-Mindestlohnrichtlinie verpflichtet Länder mit einer Quote unter 80 Prozent dazu. Kann die Bundesregierung mit einem solchen Plan die Trendwende einleiten?

Aktuelle Tarifabschlüsse zeigen Dynamik

Parallel zur Gesetzgebung zeigen aktuelle Tarifverhandlungen, dass die Tarifautonomie lebendig ist. Erst kürzlich einigten sich ver.di und die Lufthansa Group auf deutliche Gehaltserhöhungen für über 20.000 Bodenbeschäftigte.

Im Bauhauptgewerbe steigen die Löhne ab 1. April im Westen um 3,9 und im Osten um 5,3 Prozent. Damit wird erstmals seit der Wiedervereinigung ein einheitliches Lohnniveau erreicht. Auch im brandenburgischen Nahverkehr wurden höhere Entgelte und mehr Urlaub durchgesetzt. Diese Erfolge beweisen: Tarifverhandlungen bleiben ein wirksames Instrument für bessere Arbeitsbedingungen.

Anzeige

Neben der Tarifbindung stärkt der Gesetzgeber auch die Mitsprache der Belegschaft, um faire Arbeitsbedingungen flächendeckend durchzusetzen. Erfahren Sie in diesem Gratis-Guide, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG als wirksames Instrument in Verhandlungen nutzen. Kostenloses E-Book zum Herzstück der Mitbestimmung herunterladen

Wird das Gesetz die Trendwende bringen?

Die entscheidende Frage ist nun, ob das Bundestariftreuegesetz den erhofften Impuls setzen kann. Die Erwartung ist, dass Unternehmen sich für eine Tarifbindung entscheiden, um weiterhin am lukrativen Geschäft mit Bundesaufträgen teilnehmen zu können.

Die Gewerkschaften werden die Umsetzung kritisch begleiten und weiter auf einen nationalen Aktionsplan drängen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der politische Wille ausreicht, um die Tarifbindung in Deutschland nachhaltig zu stärken – oder ob es bei einem symbolischen Akt bleibt.

So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schätzen die Börsenprofis  Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
boerse | 69062631 |