Bundestariftreuegesetz, Koalition

Bundestariftreuegesetz: Koalition einigt sich nach langem Streit

24.02.2026 - 20:11:12 | boerse-global.de

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein Gesetz geeinigt, das Bundesaufträge künftig vorrangig an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Die Wirtschaft kritisiert die neuen Regeln als bürokratisch und unpraktikabel.

Nach monatelangem Ringen hat die Ampel-Koalition einen Durchbruch beim umstrittenen Bundestariftreuegesetz erzielt. Künftig sollen Bundesaufträge vorrangig an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden – ein Kernanliegen der SPD, das auf scharfe Kritik der Wirtschaft stößt.

Einigung beendet monatelange Blockade

Der Kompromiss zwischen SPD, Grünen und FDP beendet eine politische Hängepartie und ebnet den Weg für eine Verabschiedung im Bundestag noch in dieser Woche. Das Gesetz zielt darauf ab, die sinkende Tarifbindung in Deutschland umzukehren und den Wettbewerb um öffentliche Aufträge fairer zu gestalten. Aktuell ist weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer tariflich geschützt.

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„Dies ist ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping mit Steuergeldern“, kommentierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Einigung. Die SPD hatte ihre Zustimmung zu anderen Vorhaben, darunter die Asylreform, an eine Einigung beim Tariftreuegesetz geknüpft.

Das sind die neuen Regeln für Unternehmen

Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro müssen Bieter künftig garantieren, dass sie ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlen. Diese Pflicht gilt auch für alle Nachunternehmer und Leiharbeitsfirmen. Erfasst werden zentrale Arbeitsbedingungen wie Lohnhöhe, Urlaubsanspruch und Arbeitszeiten.

Zur Überprüfung soll eine zentrale „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen: Vertragsstrafen von bis zu zehn Prozent des Auftragswerts, Vertragskündigungen und ein bis zu dreijähriger Ausschluss von weiteren Vergaben.

Wirtschaft warnt vor „Tarifzwang“ und Bürokratie

Die Arbeitgeberverbände reagierten mit scharfer Kritik. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) spricht von einem „Tarifzwanggesetz“, das neue bürokratische Hürden aufbaue und in die Tarifautonomie eingreife.

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„Angesichts der angespannten Wirtschaftslage ist dieses Gesetz völlig unpraktikabel“, kritisierte der Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Es verteuere und verlangsame Vergaben und bringe unkalkulierbare Haftungsrisiken, besonders für den Mittelstand. Die FDP setzte im Kompromiss Ausnahmen durch: Einmalige Lieferleistungen sowie sicherheits- und verteidigungsrelevante Aufträge der Bundeswehr bis 2032 sind ausgenommen.

Ein Gesetz mit Vorbildern und großer Reichweite

Das Bundestariftreuegesetz schließt an ähnliche Regelungen in den meisten Bundesländern an – Ausnahmen sind bisher Bayern und Sachsen. Es nutzt die Marktmacht des Staates als größten Auftraggeber, um sozialpolitische Ziele durchzusetzen.

Mit der erwarteten Zustimmung des Bundesrates Ende März wird eine zentrale Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Die kommenden Jahre müssen zeigen, ob das Gesetz die Tarifbindung tatsächlich stärken kann oder ob die Warnungen der Wirtschaft vor Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen zutreffen. Für zehntausende Zulieferer des Bundes beginnt in jedem Fall eine neue Ära der Compliance.

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