Bundestag will Betriebsratswahlen digitalisieren und schützen
31.12.2025 - 08:51:12Der Bundestag berät über eine historische Reform des Wahlrechts für Betriebsräte. Kurz vor dem Wahlzyklus 2026 sollen digitale Stimmabgabe und ein besserer Schutz vor Wahlbehinderung kommen.
Im Kern der Debatte steht ein neuer § 18b BetrVG. Dieser soll es ermöglichen, dass Arbeitgeber und der bestehende Betriebsrat für die regulären Wahlen im Frühjahr 2026 eine elektronische Stimmabgabe vereinbaren können. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das ausschließlich für diesen Wahlgang gilt. Der Gesetzgeber will so Erfahrungen mit Sicherheit und Akzeptanz sammeln, bevor eine dauerhafte Digitalisierung ins Auge gefasst wird.
Die Einführung wird als Antwort auf die veränderte Arbeitswelt gesehen. Nach dem letzten großen Wahlzyklus 2022 hat die Verbreitung von Homeoffice und hybriden Modellen die Forderung nach modernen Wahlverfahren lauter werden lassen. Eine digitale Wahl könnte die Teilnahmequote erhöhen und den organisatorischen Aufwand verringern.
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Wahlbehinderung soll Offizialdelikt werden
Parallel zur Modernisierung will der Gesetzgeber den Schutz des Wahlprozesses verschärfen. Ein zentraler Vorschlag: Die Behinderung von Betriebsratswahlen soll vom bisherigen Antrags- zum Offizialdelikt hochgestuft werden. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln müsste – auch ohne Anzeige der Betroffenen.
Gewerkschaften fordern diesen Schritt seit langem, um Beschäftigte besser zu schützen, die aus Angst vor Repressalien keine Anzeige erstatten. Zudem soll der Kündigungsschutz für Wahlinitiatoren ausgeweitet werden. Bisher sind oft Mitarbeiter gefährdet, die eine Wahl vorbereiten, aber noch keinen formellen Kandidatenstatus haben. Künftig soll der Schutz früher greifen.
Gewerkschaften fordern, Arbeitgeber warnen
Die Reaktionen der Sozialpartner fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die geplanten Schutzmaßnahmen, pocht aber auf ihre Wirksamkeit. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi betont, dass sichere und unbehinderte Wahlen die Grundlage der Mitbestimmung seien. Die Gewerkschaften drängen darauf, dass die Neuregelung zum Offizialdelikt rechtzeitig vor Wahlbeginn am 1. März 2026 in Kraft tritt.
Arbeitgeberverbände wie die BDA zeigen sich offen für digitale Wahlen, sehen darin Vorteile wie Kosteneinsparungen und höhere Beteiligung. Gegen die Einstufung der Wahlbehinderung als Offizialdelikt gibt es jedoch Vorbehalte. Man warnt davor, Unternehmen unter einen „Generalverdacht“ zu stellen.
Zeitdruck vor dem Wahlstart
Die Zeit drängt. Damit die neuen Regeln für die rund 28.000 Betriebsräte in Deutschland gelten können, muss das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden. Eine finale Lesung im Bundestag wird für Anfang Januar erwartet.
Für die Wahlvorbereitungen bedeutet das: Wahlvorstände sollten die Entwicklungen in Berlin genau verfolgen. Falls der neue § 18b BetrVG kommt, müssen sie schnell mit ihren Arbeitgebern über eine mögliche Online-Wahl verhandeln. Es wäre der erste Schritt in eine digitalisierte Zukunft der deutschen Mitbestimmung.
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