Bundestag erschwert Klagen von Umweltverbänden
Veröffentlicht: 25.06.2026 um 23:14 Uhr, dpa.deDie am späten Abend verabschiedete Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass eine Klage nur noch dann eine aufschiebende Wirkung hat, wenn ein Gericht das ausdrücklich so entscheidet. Der bisherige Automatismus entfällt. Außerdem dürfen Umweltverbände künftig nur noch dann vor Gericht ziehen, wenn ein Bauprojekt in ihren "sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich" fällt.
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