Bundestag, Tankrabatt

Bundestag beschließt Tankrabatt und schärfere THG-Quote

24.04.2026 - 11:30:08 | boerse-global.de

Das Parlament verabschiedet ein Paket aus kurzfristiger Spritpreis-Entlastung und strengeren Klimavorgaben für den Verkehrssektor.

Bundestag beschließt Tankrabatt und schärfere THG-Quote - Foto: über boerse-global.de
Bundestag beschließt Tankrabatt und schärfere THG-Quote - Foto: über boerse-global.de

Der Bundestag hat ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, das die Energiekosten für Bürger dämpfen und gleichzeitig die Klimaziele im Verkehrssektor deutlich verschärfen soll. Zwei Gesetzesbeschlüsse vom 23. und 24. April 2026 kombinieren kurzfristige Entlastung mit einem grundlegenden Umbau der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Das ist eine Zäsur: Die Regierung versucht, den Spagat zwischen akuten Preissprüngen – ausgelöst durch den Iran-Konflikt – und dem langfristigen Umstieg auf erneuerbare Kraftstoffe und E-Antriebe zu meistern.

Tankrabatt: Zwei Monate günstiger tanken

Am heutigen Freitag stimmte der Bundestag für ein Soforthilfepaket, das die steigenden Spritpreise abfedern soll. Kernstück ist eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe – ein sogenannter Tankrabatt. Ab dem 1. Mai 2026 wird die Steuer auf Diesel und Benzin für zwei Monate reduziert. Netto sinkt sie um 14,04 Cent pro Liter, brutto – inklusive Mehrwertsteuer – um rund 17 Cent.

Flankiert wird die Maßnahme von einem steuerfreien Bonus für Arbeitnehmer. Unternehmen können ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro als freiwillige, steuerfreie Krisenprämie zahlen. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2027. Der Staat rechnet mit Steuerausfällen von 1,6 Milliarden Euro durch den Tankrabatt und weiteren 2,8 Milliarden Euro durch die Steuerfreiheit der Boni. Gegenfinanziert werden soll das Ganze unter anderem durch eine Erhöhung der Tabaksteuer.

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Die Reaktionen sind gespalten. Die Koalition aus SPD und Union lobt die Geschwindigkeit der Maßnahmen. Die AfD unterstützt den Rabatt, fordert aber die komplette Abschaffung der CO?-Steuer. Linke und Grüne kritisieren das Paket als wirkungslosen Reflex. Der ADAC warnt: Autofahrer sollten nicht erwarten, dass die volle Steuersenkung ab dem 1. Mai sofort an den Zapfsäulen ankommt.

THG-Quote: 65 Prozent weniger CO? bis 2040

Parallel zum Tankrabatt verabschiedete der Bundestag am 23. April eine grundlegende Novelle der THG-Quote. Sie setzt die europäische RED-III-Richtlinie um und verpflichtet Mineralölkonzerne, ihre Treibhausgasemissionen bis 2040 um 65 Prozent zu senken – ein deutlicher Anstieg gegenüber den ursprünglich geplanten 59 Prozent.

Die neuen Regeln differenzieren nach Kraftstoffarten:
- Konventionelle Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen: Die bisherige Obergrenze von 4,4 Prozent steigt bis 2032/2033 auf 5,8 Prozent.
- Fortschrittliche Biokraftstoffe aus Nicht-Nahrungsquellen: Die Quote verdoppelt sich 2026 auf 2 Prozent und soll bis 2040 auf 9 Prozent klettern.
- RFNBOs (erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, etwa grüner Wasserstoff und E-Fuels): Eine eigene Unterquote startet 2030 bei 1,5 Prozent und erreicht 2040 zehn Prozent.

Das Bundesumweltministerium betont: Ziel ist, dass 2040 rund 70 Prozent der im Straßenverkehr eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.

Kampf gegen Betrug und Anreize für E-Mobilität

Die Novelle zielt auch auf langjährige Missstände im Biokraftstoffmarkt. Die umstrittene „Doppelzählung“ von Biokraftstoffen aus Abfällen wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Verbände wie die UFOP begrüßen dies: Der zentrale Anreiz für betrügerische Falschdeklarationen von Rohstoffen sei damit beseitigt. Ab 2027 sind zudem Vor-Ort-Kontrollen in Produktionsanlagen Pflicht.

Um den Umstieg auf E-Mobilität zu beschleunigen, gibt es starke Anreize für den Schwerlastverkehr. Ab 2027 wird Strom für Lkw und Busse der Klassen M3 und N3 mit dem Faktor vier auf die THG-Quote angerechnet. Das soll den Betrieb von E-Flotten für Spediteure wirtschaftlich attraktiver machen. Ab Januar 2028 ist zudem Strom aus Biogas anrechenbar.

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Steuerpolitischer Hintergrund: Entlastung geplant

Die Maßnahmen fallen in eine Zeit intensiver Diskussionen über die Steuerlast in Deutschland. Eine aktuelle OECD-Studie zeigt: Deutschland hat mit 49,3 Prozent die zweithöchste Abgabenlast für Alleinverdiener unter den Mitgliedsstaaten. Union und SPD planen daher eine große Steuerreform zum 1. Januar 2027. Vorgesehen sind Entlastungen von bis zu 30 Milliarden Euro – durch eine Anhebung des Grundfreibetrags um 1.000 Euro und eine Verschiebung des Spitzensteuersatzes.

Wirtschaftsministerin Reiche und andere Koalitionsspitzen drängen auf eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause. Die Dringlichkeit ist hoch: Die Wirtschaftsprognose wurde auf 0,5 Prozent halbiert, teilweise drohen Wachstumsraten unter 0,3 Prozent. Die Finanzierung ist umstritten – Vorschläge reichen von jährlichen Subventionskürzungen um 15 Prozent bis hin zu einer Übergewinnsteuer.

Ausblick: Bundesrat entscheidet im Mai

Nach dem Bundestagsbeschluss müssen Tankrabatt und THG-Quote noch den Bundesrat passieren. Eine Sondersitzung ist bereits für den 8. Mai 2026 anberaumt. Angesichts der breiten Koalitionsmehrheit gilt die Zustimmung als sicher.

Für die Industrie bedeutet das: Die rückwirkenden Änderungen bei der Biokraftstoff-Anrechnung und die neuen Langfristquoten schaffen einen klareren – aber auch anspruchsvolleren – Rechtsrahmen. Mineralölkonzerne und Betreiber von Ladeinfrastruktur müssen ihre Beschaffungs- und Meldeverfahren schnell anpassen, um ab 2027 compliant zu sein. Während der Tankrabatt den Bürgern kurzfristig Luft verschafft, zeichnet die THG-Quote den langfristigen Weg vor: hin zu teuren, aber klimafreundlichen Energieträgern im deutschen Verkehrsmarkt.

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