Bundestag, THG-Quote

Bundestag beschließt schärfere THG-Quote für 2040

28.04.2026 - 21:12:28 | boerse-global.de

Die Novelle der Treibhausgasminderungsquote verschärft die CO?-Vorgaben bis 2040 auf 65 Prozent und fördert gezielt Wasserstoff und E-Fuels.

Bundestag beschließt schärfere THG-Quote für 2040 - Foto: über boerse-global.de
Bundestag beschließt schärfere THG-Quote für 2040 - Foto: über boerse-global.de

April 2026 eine weitreichende Reform der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verabschiedet. Das Gesetz setzt die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in nationales Recht um und verschärft die Vorgaben für Kraftstofflieferanten deutlich: Bis 2040 müssen sie den CO?-Ausstoß ihrer Produkte um 65 Prozent senken – fünf Prozentpunkte mehr als ursprünglich geplant.

Neuer Fahrplan für die Energiewende im Verkehr

Die Novelle etabliert einen verbindlichen Anstiegspfad für die THG-Quote. Startpunkt ist 2026 mit zwölf Prozent, bis 2030 steigt die Verpflichtung auf 25 Prozent. Das Endziel von 65 Prozent wurde im parlamentarischen Verfahren von ursprünglich 59 Prozent nach oben korrigiert.

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Herzstück des Gesetzes ist eine eigene Unterquote für strombasierte Kraftstoffe (RFNBOs) – also grünen Wasserstoff, E-Kerosin und E-Fuels. Sie startet 2026 bei 0,1 Prozent und klettert bis 2030 auf 1,5 Prozent. Langfristig sollen diese Technologien mindestens zehn Prozent des gesamten Energieverbrauchs im Verkehr stellen.

Um den Markteintritt zu beschleunigen, bleiben hohe Anrechnungsfaktoren erhalten: Wasserstoff im Verkehr wird bis 2037 mit dem Dreifachen seines Energiegehalts angerechnet, danach sinkt der Multiplikator schrittweise auf 1,0 im Jahr 2040.

Marktbereinigung nach Betrugsskandal

Die Reform ist die direkte Antwort auf eine schwere Krise im deutschen CO?-Zertifikatehandel. Ermittlungen des Umweltbundesamtes (UBA) hatten offengelegt, dass der Markt mit betrügerischen Upstream-Emission-Reduction-Projekten (UER) aus China geflutet wurde. Viele dieser angeblichen Emissionsminderungen bei der Ölförderung existierten gar nicht oder waren falsch zertifiziert – die Quotenpreise brachen daraufhin ein.

Bundesumweltminister Carsten Schneider betont, dass das neue Gesetz „strenge Betrugspräventionsmaßnahmen“ enthalte. Kernpunkt: UER-Zertifikate werden früher als geplant aus dem Verkehr gezogen. Zudem fällt die Doppelzählung von fortschrittlichen Biokraftstoffen zum 1. Januar 2026 weg – bisher konnten Lieferanten ihre Verpflichtung mit der Hälfte der tatsächlichen physikalischen Menge erfüllen.

UBA-Präsident Dirk Messner hatte die Notwendigkeit dieser Änderungen mehrfach betont. Die Behörde prüft internationale Projekte nun deutlich strenger. Künftig soll die Quotenerfüllung auf nachweisbaren Emissionsminderungen durch heimische Infrastruktur und erneuerbare Energien basieren – nicht auf undurchsichtigen Ausgleichsprojekten.

Auswirkungen auf Industrie und Infrastruktur

Die Reform trifft verschiedene Branchen unterschiedlich hart:

  • Mineralölkonzerne: Sie müssen deutlich mehr erneuerbare Alternativen beimischen oder hohe Strafen zahlen. Wer die Wasserstoffquote verfehlt, zahlt 120 Euro pro Gigajoule – nach Analystenschätzung umgerechnet rund 14 Euro pro Kilogramm Wasserstoff.
  • Elektromobilität: Für Strom an Ladesäulen für Lkw und Busse gilt ab 2027 ein Multiplikator von 4. Das soll Flottenbetreiber und Stadtwerke zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bewegen.
  • Luftfahrt: Die ReFuelEU-Vorgaben werden integriert. Flugbenzin-Lieferanten müssen steigende Anteile nachhaltigen Kerosins beimischen. Bei synthetischem Kerosin liegt die Strafzahlung bei 17.000 Euro pro Tonne.
  • Biogas und Biokraftstoffe: Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln bleibt auf 5,8 Prozent gedeckelt. Dafür können Biogasanlagen ab Januar 2028 ihren Strom auf die THG-Quote anrechnen – ein neues Geschäftsfeld für lokale Energieproduzenten.
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Gemischte Reaktionen aus der Wirtschaft

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt die erhöhte Unterquote für Wasserstoff und E-Fuels. „Das schafft Planungssicherheit für Hersteller von Wasserstofffahrzeugen und synthetischen Kraftstoffen“, so ein Sprecher.

Die Gas- und Wasserstoffverbände warnen dagegen, dass die Quote allein nicht ausreiche. Nötig seien zusätzliche Maßnahmen wie die Anerkennung grüner Kraftstoffe bei Lkw-Maut und EU-Flottengrenzwerten.

Besonders heftig fällt die Kritik aus der Biogasbranche aus. Die rückwirkende Abschaffung der Doppelzählung für fortschrittliche Kraftstoffe gefährde bestehende Investitionen in Bio-CNG- und Bio-LNG-Anlagen, heißt es. Die erwarteten Erlöse aus dem Quotenhandel halbierten sich für viele Projekte.

Ausblick auf den Quotenhandel

Das Gesetz geht nun in den Bundesrat. Nach der endgültigen Verabschiedung wird es zum zentralen Steuerungsinstrument der deutschen Wasserstoffwirtschaft. Regierungsexperten rechnen damit, dass die 1,5-Prozent-Unterquote für 2030 eine Elektrolysekapazität von rund zwei Gigawatt allein für den Verkehrssektor erfordert.

Bis 2040 verschiebt sich der Schwerpunkt des Quotenhandels voraussichtlich von Biokraftstoffen und E-Mobilität hin zu industriellen Wasserstoffanwendungen und synthetischen Kraftstoffen für schwer zu dekarbonisierende Bereiche. Die Stabilisierung der Preise durch den Wegfall von UER-Projekten und die Beendigung der Doppelzählung soll sicherstellen, dass der CO?-Preis im Verkehr hoch genug bleibt, um erneuerbare Alternativen wettbewerbsfähig zu machen.

Das Umweltbundesamt bearbeitet bereits die Anträge für das Erfüllungsjahr 2026 und hat neue Gebühren für die Zertifizierung von Strommengen an Ladepunkten eingeführt – die zusätzlichen Einnahmen fließen in eine strengere Marktaufsicht.

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