Bundestag, Grundsicherung

Bundestag beschließt schärfere Grundsicherung

07.03.2026 - 11:41:02 | boerse-global.de

Die Bundesregierung ersetzt das Bürgergeld durch ein verschärftes System mit strengeren Vermittlungspflichten, drastischen Sanktionen und reduzierten Vermögensfreibeträgen für rund 5,5 Millionen Menschen.

Bundestag beschließt schärfere Grundsicherung - Foto: über boerse-global.de
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Die Bundesregierung stellt die Sozialhilfe auf eine härtere Grundlage. Der Bundestag verabschiedete eine umfassende Reform, die das Bürgergeld durch ein verschärftes System der Grundsicherung ersetzt. Ab Juli 2026 gelten strengere Pflichten für Empfänger, drastische Sanktionen und geringere Vermögensschonung. Rund 5,5 Millionen Menschen sind betroffen.

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Vermittlung vor Qualifikation: Die neue Arbeitslogik

Kern der Reform ist die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang. Jobcenter müssen Arbeitslose nun vorrangig in sofort verfügbare Jobs vermitteln – nicht mehr in langfristige Qualifizierungen. Besonders junge Erwachsene unter 30 müssen jedes Jobangebot annehmen, bevor eine Weiterbildung in Betracht kommt.

Auch für Eltern ändert sich viel: Sie müssen sich spätestens 14 Monate nach der Geburt eines Kindes wieder um Arbeit bemühen oder an Integrationsmaßnahmen teilnehmen. Bisher lag diese Frist bei drei Jahren. Die monatlichen Regelsätze bleiben jedoch unverändert. Ein alleinstehender Erwachsener erhält weiterhin 563 Euro.

Bei Pflichtverletzung drohen harte Kürzungen

Die neuen Sanktionen sind der politisch umstrittenste Teil der Reform. Wer ein zweites Mal unentschuldigt einem Termin im Jobcenter fernbleibt, dem wird sofort ein Monat lang 30 Prozent der Leistung gestrichen. Bei drei versäumten Terminen können die Behörden die gesamte Grundsicherung streichen.

Im Extremfall ist sogar der Entzug der Übernahme von Miete und Heizkosten möglich. Ein Schutz besteht vorerst nur für Menschen mit möglichen psychischen Erkrankungen: Bei ihnen muss das Jobcenter vor einer Totalstreichung eine medizinische Untersuchung veranlassen.

Vermögen und Wohnkosten: Der Schutz schwindet

Bisher konnten Antragsteller ein Jahr lang ihr Erspartes und ihre Wohnung behalten, ohne dass das Amt darauf zugreifen durfte. Diese Schonfrist entfällt nun. Statt einer pauschalen Freigrenze von 40.000 Euro pro Haushaltsmitglied gelten künftig stark reduzierte, altersgestaffelte Vermögensfreibeträge:

  • Unter 30 Jahre: 5.000 Euro
  • Bis 40 Jahre: 10.000 Euro
  • Bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • Über 50 Jahre: 20.000 Euro

Alles, was darüber liegt, muss zuerst aufgebraucht werden. Auch die einjährige Schonung hoher Wohnkosten entfällt für die meisten. Wer viel Miete zahlt, muss sofort umziehen oder die Differenz aus dem Regelsatz bezahlen. Nur Familien mit Kindern behalten den einjährigen Kündigungsschutz.

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Politisches Echo: Zwischen "Fairness" und "Existenzangst"

Die Koalition aus Union und SPD verteidigt die Reform als notwendige Wiederherstellung von Fairness. Das System müsse Eigenverantwortung fördern und den Übergang in Arbeit priorisieren. Das Bundesarbeitsministerium spricht von einer neuen Balance zwischen Solidarität und Fordern.

Opposition und Sozialverbände laufen Sturm. Der Sozialverband Deutschland warnt vor den Folgen für die fast zwei Millionen Kinder in betroffenen Haushalten. Die Drohung mit Totalstreichungen und Obdachlosigkeit erhöhe den existentiellen Druck auf die Schwächsten massiv. Kritiker monieren, dass das Kernproblem – zwei Drittel der Leistungsbezieher haben keine abgeschlossene Berufsausbildung – durch schnelle Jobvermittlung nicht gelöst werde.

Stufenweise Einführung ab Juli 2026

Nach dem Bundestagsbeschluss vom 5. März geht der Gesetzentwurf noch in den Bundesrat. Eine Zustimmung ist nicht zwingend erforderlich, weshalb mit einem zügigen Inkrafttreten gerechnet wird.

Die umstellung erfolgt ab 1. Juli 2026 schrittweise. Bestandsempfänger müssen keinen neuen Antrag stellen; die Jobcenter überführen die Akten automatisch. In einer begleitenden Regelung wurde zudem die Leistung für viele ukrainische Geflüchtete geändert: Wer nach dem 1. April 2025 einreist, erhält künftig Asylbewerberleistungen und nicht mehr die Grundsicherung.

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