Bundesregierung will digitalen Voyeurismus härter bestrafen
26.01.2026 - 03:51:12Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz gegen heimliche Nacktaufnahmen. Es soll die empfindliche Lücke im Strafrecht schließen, die Täter bisher ausnutzen konnten.
Konkret geht es um den sogenannten digitalen Voyeurismus. Damit sind gezielte, entwürdigende Aufnahmen ohne Einwilligung an Orten wie Saunen, Badeseen oder Spas gemeint. Auslöser für die Initiative waren Fälle, in denen Täter straffrei ausgingen, weil bestehende Gesetze nicht griffen.
Die Schwachstelle ist bekannt: Der seit 2021 geltende Paragraf 184k StGB verbietet “Upskirting” und “Downblousing”. Er schützt aber primär die durch Kleidung geschaffene “textile Barriere”. Wer in einer Sauna heimlich filmt, umgeht diese Barriere – und blieb bisher oft straffrei.
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Die neue Regelung soll den Schutz auf Situationen ausweiten, in denen Menschen eine berechtigte Erwartung von Privatsphäre haben. Es geht nicht um zufällige Strandfotos, sondern um gezielte Spanner-Aufnahmen mit entwürdigender Absicht. Experten warnen: Die Allgegenwart von Smartphone-Kameras hat die Hemmschwelle für solche Taten massiv gesenkt.
Ein neuer Straftatbestand soll her
In der Diskussion sind zwei Wege:
* Die Erweiterung bestehender Paragrafen.
* Die Schaffung eines neuen, eigenständigen Voyeurismus-Tatbestandes im Strafgesetzbuch.
Ein eigener Paragraf hätte den Vorteil der Klarheit. Er würde definieren, was strafbar ist: das heimliche, gezielte Anfertigen von Aufnahmen mit sexualisierter Absicht und ohne Einwilligung. Die größte Herausforderung liegt in der präzisen Formulierung. Sie muss das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot wahren und verhindern, dass alltägliche Situationen kriminalisiert werden.
Teil einer größeren Strategie gegen digitale Gewalt
Die Initiative ist kein Einzelprojekt. Sie fügt sich in die geplante, umfassendere Strategie gegen digitale Gewalt ein. Ein geplantes “Gesetz gegen digitale Gewalt” soll Opfern von Hassrede und Beleidigungen im Netz die Rechtsdurchsetzung erleichtern.
Kritiker sehen hier jedoch Schwächen: Bisherige Entwürfe würden die Verantwortung zu stark auf die Betroffenen abwälzen, anstatt die strafrechtliche Verfolgung zu stärken. Opferschutzorganisationen fordern einen ganzheitlichen Ansatz mit klaren Definitionen, Beratungsangeboten und besser ausgestatteten Ermittlungsbehörden.
Das sind die nächsten Schritte
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat bekräftigt, bis zum Sommer einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Die breite Unterstützung mehrerer Bundesländer deutet auf einen politischen Konsens hin. Parallel schreitet die Gesetzgebung in verwandten Bereichen voran:
- Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen zu stärkerem Vorgehen gegen illegale Inhalte.
- Der Cyber Resilience Act und die NIS-2-Richtlinie erhöhen die Cybersicherheits-Anforderungen für Unternehmen.
Die geplante Strafrechtsänderung soll den Schutz des Einzelnen auf dieser sehr persönlichen Ebene komplettieren. Nun wird sich zeigen, wie präzise der finale Entwurf ausfällt – und ob er in der Praxis hält, was er verspricht.
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