Bundesregierung stellt Gefährdungsbeurteilung ins Zentrum
18.02.2026 - 09:52:12 | boerse-global.deDie Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bleibt der zentrale Pfeiler des deutschen Arbeitsschutzes. Das hat die Bundesregierung am Dienstag in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken klargestellt. Hintergrund ist die Initiative zur Bürokratieentlastung für den Mittelstand.
Während formale Vorgaben wie die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für kleinere Betriebe gelockert werden sollen, wird die Kernpflicht zur Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verschärft. Diese Strategie fällt mit den seit Jahresbeginn 2026 geltenden, strengeren Mindestbesichtigungsquoten der Landesbehörden zusammen.
Weniger Formalia, mehr Eigenverantwortung
Laut der Bundestagsantwort plant die Regierung, die Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anzuheben. Im Rahmen des „Konzepts für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ könnte die Pflicht für Betriebe mit unter 50 Mitarbeitern entfallen. Für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten wäre nur noch ein Beauftragter nötig.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) macht diese Flexibilisierung jedoch an eine Bedingung geknüpft: Die Gefährdungsbeurteilung rückt als zentrale Compliance-Aufgabe in den Mittelpunkt. Arbeitgeber im Mittelstand müssen Gefahren eigenständig ermitteln, Risiken bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen. Die Regierung argumentiert, diese Pflicht werde durch die explizite Verknüpfung mit den Erleichterungen sogar „verfestigt“. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit ist ein Sicherheitsbeauftragter weiterhin unabhängig von der Betriebsgröße vorgeschrieben.
Strengere Kontrollen erhöhen den Druck
Experten sehen in diesem Kurswechsel eine deutliche Verlagerung der Nachweispflicht auf die Arbeitgeber. Weniger administrative Vorgaben bedeuten gleichzeitig mehr Überprüfung der betrieblichen Abläufe. Dies gewinnt vor dem Hintergrund der novellierten Mindestbesichtigungsquote an Bedeutung: Seit dem 1. Januar 2026 müssen die Landesbehörden jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrollieren.
Bei diesen unangekündigten Prüfungen wird das erste Dokument, das die Behörden anfordern, die aktuelle Gefährdungsbeurteilung sein. Erste Meldungen aus 2026 deuten darauf hin, dass die Kontrollen bereits intensiviert werden. Nutzt ein Unternehmen die neuen Erleichterungen, kann es bei Fehlern in der Gefährdungsbeurteilung sofort sanktioniert werden. Die Strategie ist ein Tausch: weniger bürokratischer Aufbau gegen nachgewiesene betriebliche Sicherheit.
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Digitalisierung und psychische Belastungen im Fokus
Die verschärften Anforderungen harmonieren mit der reformierten DGUV Vorschrift 2, die für viele Branchen seit Januar 2026 voll gilt. Die „Grundbetreuung“ durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sieht für Betriebe mit über 20 Beschäftigten eine feste Zeitquote von 20 Prozent vor. Kleinere Unternehmen erhalten mehr Flexibilität – wiederum abhängig von der Qualität der Gefährdungsbeurteilung.
Erstmals anerkannt sind nun digitale Begehungen und Fernberatungen, sofern die Risikoanalyse stimmt. Für einen effizienten Nachweis ist die Digitalisierung des Prozesses kaum noch optional. Papierbasierte, statische Dokumente genügen oft nicht dem gesetzlichen Gebot zur dynamischen Aktualisierung.
Ein kritischer Punkt bleibt die Bewertung psychischer Belastungen. Seit 2013 vorgeschrieben, wurde sie oft stiefmütterlich behandelt. Aktuelle GDA-Leitlinien haben nun standardisiert, wie diese Risiken zu ermitteln sind. Die Bundesregierung betonte am Dienstag, dass die Gefährdungsbeurteilung alle Risiken abdecken muss – ausdrücklich inklusive psychischer Faktoren wie Arbeitsintensität oder sozialer Unterstützung. Bei Kontrollen gelten reine Checklisten oft als unzureichend.
Vorsichtiger Optimismus und klare Haftungsrisiken
Die Reaktionen der Wirtschaftsverbände sind gespalten: Die geplanten Erleichterungen bei den Sicherheitsbeauftragten werden begrüßt, gleichzeitig warnt man vor den Haftungsfolgen. Der Shift zur Eigenverantwortung bedeutet: Kommt es zu einem Unfall, ist das Fehlen eines Beauftragten keine Entschuldigung. Im Gegenteil – bei einer mangelhaften Gefährdungsbeurteilung treffen die rechtlichen Konsequenzen die Unternehmensleitung unmittelbar und voll.
Die Bundesregierung kündigte an, die Wirksamkeit der neuen Regelungen genau zu überwachen. Steigen die Unfallzahlen oder offenbart die Fünf-Prozent-Quote flächendeckende Mängel, könnten die Erleichterungen wieder zurückgenommen werden.
Die Botschaft für deutsche Unternehmen ist eindeutig: Die Verwaltungsposten dürfen schrumpfen, die Dokumentation der Sicherheitsrisiken muss gründlicher sein denn je. Arbeitgeber sollten ihre Gefährdungsbeurteilung umgehend überprüfen – die verschärften Kontrollen des Jahres 2026 haben bereits begonnen.
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