Bundesregierung plant verpflichtende IP-Adressen-Speicherung
23.12.2025 - 04:09:12Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Provider zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen verpflichten. Der am Montag vorgelegte Referentenentwurf markiert eine scharfe sicherheitspolitische Kehrtwende. Während Sicherheitsbehörden den Schritt als überfällig begrüßen, warnen Datenschützer vor einem Generalverdacht.
Der Entwurf sieht vor, dass Internetanbieter die IP-Adressen und Port-Nummern ihrer Kunden drei Monate lang speichern müssen. Das betrifft sowohl Festnetz- als auch Mobilfunkanschlüsse. Ziel ist es, digitale Spuren auch Wochen nach einer Tat noch verfolgen zu können.
„Die IP-Adressen-Speicherung kann Ermittlern entscheidend helfen“, erklärte Ministerin Hubig. Die Daten sollen nicht nur bei schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch, sondern auch zur Verfolgung von Online-Betrug und Hasskommentaren abrufbar sein. Standortdaten sind von der Regelung ausdrücklich ausgenommen.
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Der Vorstoß bedeutet das endgültige Aus für das „Quick Freeze“-Modell der ehemaligen Ampel-Koalition. Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte damals eine anlasslose Speicherung strikt abgelehnt. Nach der Regierungsneubildung im Februar 2025 hat die SPD nun im Justizressort das Sagen.
Die unionsgeführten Länder unterstützen den Kurs. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hatte zuletzt von einem „Offenbarungseid“ gesprochen, weil seit einem EuGH-Urteil 2022 tausende Verfahren nicht aufgeklärt werden konnten.
Datenschützer schlagen Alarm
Der Widerstand formierte sich sofort. Die ehemalige FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnte vor einem „Generalverdacht gegen alle Bürger“. Die anlasslose Speicherung treffe jeden, unabhängig von einem konkreten Verdacht.
Kritiker wie der Verein Digitalcourage befürchten einen Dammbruch. Die Aufzählung von „Online-Betrug“ als Abrufgrund bestätige ihre Sorge, dass der Katalog der Straftaten stetig erweitert werden könnte.
Was sagt der Europäische Gerichtshof?
Die Bundesregierung beruft sich auf eine Lockerung der EuGH-Rechtsprechung. Im April 2024 urteilten die Luxemburger Richter, dass eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig sein kann – vorausgesetzt, die Daten werden strikt getrennt.
Das Justizministerium betont, der Entwurf sei „europarechtskonform“. Ob das Bundesverfassungsgericht dem folgt, ist offen. Karlsruhe hatte bereits 2010 eine Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Wann kommt das Gesetz?
Die Regierung drängt auf ein zügiges Verfahren:
* Der Entwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung.
* Eine erste Lesung im Bundestag könnte bereits im Januar 2026 folgen.
* Die finale Verabschiedung ist für das Frühjahr 2026 geplant.
Für Nutzer bedeutet das: Wer anonym bleiben will, muss sich künftig verstärkt mit Tools wie VPNs beschäftigen. Die alte Debatte zwischen Sicherheit und Freiheit ist mit voller Wucht zurück – und sie wird hitziger geführt denn je.
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