Bundesregierung, Mietrechtsreform

Bundesregierung legt zweite Mietrechtsreform vor

14.02.2026 - 06:53:11

Die Bundesregierung plant eine Obergrenze von 3,5 Prozent für Indexmieten, verschärft Regeln für möblierte Wohnungen und stärkt den Kündigungsschutz für Mieter.

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf für die zweite Phase der Mietrechtsreform vorgelegt. Die Pläne zielen auf mehr Schutz für Mieter und schärfere Regeln für Vermieter. Sie betreffen vor allem Indexmieten, möbliertes Wohnen und den Kündigungsschutz.

Justizministerin Stefanie Hubig will Mieter besser vor stark steigenden Kosten schützen. Der Entwurf basiert auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und stößt bereits auf ein geteiltes Echo.

Indexmieten: Deckel gegen Inflation

Ein Kernpunkt ist eine Obergrenze für Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten. Künftig sollen sie nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen – auch bei höherer Inflation.

Das ist eine direkte Reaktion auf die letzten Jahre. Hohe Inflationsraten führten zu sprunghaften Mieterhöhungen, die viele Haushalte kaum tragen konnten. Indexmieten waren bislang von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ihre starke Verbreitung bei Neuverträgen erhöhte den Druck auf die Märkte zusätzlich.

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Schlupflöcher bei möblierten Wohnungen schließen

Die Reform will auch Umgehungsstrategien bei der Mietpreisbremse eindämmen. Sie zielt dabei auf zwei Bereiche:

  • Möblierte Wohnungen: Vermieter müssen den Möblierungszuschlag künftig transparent in der Miete ausweisen. Fehlt dieser Ausweis, gilt die Wohnung als unmöbliert – dann greift die Mietpreisbremse voll. So sollen pauschale Zuschläge die ortsübliche Vergleichsmiete nicht länger verschleiern.
  • Kurzzeitmietverträge: Sie sollen stärker reguliert werden. Geplant ist eine Begrenzung auf maximal sechs Monate, es sei denn, ein besonderer Anlass liegt vor.

Mehr Schutz bei Kündigungen, Erleichterungen für Modernisierer

Der Entwurf stärkt Mieter bei Zahlungsrückständen. Bislang konnte eine fristlose Kündigung nur durch die sogenannte Schonfristzahlung abgewendet werden. Künftig soll diese Nachzahlung auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam machen können.

Gleichzeitig gibt es eine Erleichterung für Vermieter. Um Investitionen zu fördern, wird die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren nach Modernisierungen angehoben. Statt bisher 10.000 Euro können künftig Kosten bis zu 20.000 Euro unbürokratischer umgelegt werden. Das soll vor allem privaten Kleinvermietern zugutekommen.

Geteiltes Echo: Schutz vs. Investitionen

Die Pläne sind Teil der Strategie, den Wohnungsmarkt zu stabilisieren. Sie ergänzen die bis Ende 2029 verlängerte Mietpreisbremse. Doch die Reaktionen fallen unterschiedlich aus.

  • Mieterverbände begrüßen die Initiative als notwendigen Schritt für mehr Fairness.
  • Wirtschaftsverbände der Immobilienbranche warnen: Zu starke Regulierung könnte die Schaffung von neuem Wohnraum unattraktiv machen.
  • Vertreter der Union äußern Bedenken, dass starre Grenzen Investitionen weiter bremsen könnten.

Was kommt als nächstes?

Der Referentenentwurf markiert den Start des Gesetzgebungsverfahrens. Bundesländer und Verbände können nun Stellung nehmen. Anschließend geht der überarbeitete Entwurf ins Kabinett und dann in die parlamentarische Beratung.

Parallel arbeitet eine Expertenkommission an weiteren Vorschlägen. Dazu zählt ein möglicher Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Mietpreisbremse. Ergebnisse werden gegen Ende des Jahres 2026 erwartet.

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