Bundesregierung hält Wohnungspolitik in nationaler Hand
07.02.2026 - 23:41:12Die Bundesregierung lehnt eine Verlagerung der Wohnungspolitik nach Brüssel ab. In ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage bekräftigt sie, dass die Kernkompetenzen national bleiben. Dies gilt trotz eines neuen EU-Plans für erschwinglichen Wohnraum.
Die Regierung pocht auf das Subsidiaritätsprinzip und sieht keinen Handlungsbedarf. Der EU-Plan habe lediglich den Charakter einer unverbindlichen Mitteilung. Konkrete Maßnahmen bleiben Sache der Mitgliedstaaten.
EU-Initiative als flankierendes Signal
Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2025 ihr Paket vorgestellt. Es zielt auf eine Stärkung der Bauwirtschaft und bessere Zusammenarbeit ab. Ein zentraler Punkt ist die geplante Lockerung des EU-Beihilferechts.
Dies soll es den Staaten erleichtern, den bezahlbaren Wohnraum staatlich zu fördern. Die Bundesregierung bewertet den Vorstoß als positives Signal. Er könne die nationalen Anstrengungen unterstützen, aber nicht ersetzen.
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Die politischen Bewertungen fallen unterschiedlich aus:
* Die SPD begrüßt die länderübergreifende Kooperation.
* Andere Fraktionen sehen die Gefahr einer schleichenden Kompetenzverlagerung.
Föderales Gefüge bestimmt deutsche Praxis
Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den sozialen Wohnungsbau bei den Ländern. Der Bund kann nur noch finanzielle Anreize setzen und Rahmenbedingungen vorgeben.
Die konkrete Umsetzung bleibt Ländersache. Experten sehen darin Vor- und Nachteile: Regionale Lösungen sind möglich, doch es droht ein Flickenteppich aus Regelungen.
Wohnungsmarkt bleibt unter Druck
Unabhängig von der Kompetenzdebatte ist die Lage angespannt. In Ballungszentren übersteigt die Nachfrage das Angebot bei weitem. Hohe Baukosten, Zinsen und Bodenpreise bremsen den Neubau.
Gewerkschaften warnen: Immer mehr Menschen geben einen großen Teil ihres Einkommens für Miete aus. Das frisst Lohnerhöhungen auf und schränkt die Mobilität von Fachkräften ein.
Als nationale Gegenmaßnahme hat die Ampelkoalition den „Bau-Turbo“ gestartet. Das Instrument soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Kommunen können unter bestimmten Bedingungen auf langwierige Bebauungsplanverfahren verzichten.
Die Wirksamkeit dieses Turbos muss sich nun in der Praxis beweisen. Langfristig wird der Erfolg davon abhängen, ob die Baukosten stabilisiert und Bauland-Spekulationen eingedämmt werden können.
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