Bundesregierung beschließt Haushalt 2027: Rekordverschuldung und neue Steuern
28.04.2026 - 18:04:03 | boerse-global.de
Finanzminister Klingbeil plant Ausgaben von 543,3 Milliarden Euro, das sind 18,8 Milliarden mehr als im laufenden Jahr. Um die Löcher zu stopfen, greift die Regierung zu einem ungewöhnlichen Mix: Rekord-Neuverschuldung und neue Abgaben auf Plastik, Zucker und Kryptowährungen.
Rekordverschuldung: Fast 200 Milliarden Euro neue Kredite
Der Haushaltsentwurf für 2027 ruht auf einem komplexen Schuldenkonstrukt. Allein im Kernhaushalt sind 110,8 Milliarden Euro neue Kredite vorgesehen. Hinzu kommen 58,2 Milliarden Euro für den Infrastruktur-Sonderfonds und 27,5 Milliarden Euro für den Verteidigungs-Sonderfonds. Die Gesamt-Neuverschuldung liegt damit bei stolzen 196 Milliarden Euro.
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Die Folgen sind absehbar: Bis 2027 dürfte die deutsche Gesamtverschuldung die Drei-Billionen-Euro-Marke überschreiten. Die Zinslast explodiert regelrecht – von aktuell rund 40 Milliarden auf voraussichtlich 79 Milliarden Euro im Jahr 2030. Trotz dieser Belastung gelang es dem Ministerium, die Finanzierungslücke für 2027 zu schließen. Für 2028 soll das Defizit auf unter 30 Milliarden Euro gedrückt werden.
Um die Abhängigkeit von Krediten zu verringern, hat das Kabinett mehrere Sparbereiche identifiziert: Kürzungen bei Bundeszuschüssen an die Sozialversicherungen, eine Modernisierung von Familien- und Wohngeld sowie der systematische Abbau von Finanzhilfen. Auch die Bekämpfung von Steuerkriminalität wird verstärkt.
Neue Abgaben: Plastiksteuer, Zuckersteuer und Krypto-Regulierung
Ein zentrales Element der Haushaltsstrategie sind neue Steuern. Geplant sind eine Plastikabgabe und eine Zuckersteuer, die ab 2028 erhoben werden soll. Die Einnahmen aus der Zuckersteuer sind zweckgebunden für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen. Auch die Tabak- und Alkoholsteuern sollen steigen.
Die Digitalwirtschaft kommt ebenfalls unter die Lupe. Das Finanzministerium plant eine spezielle Besteuerung von Kryptowährungen – ein Novum im deutschen Steuerrecht. Diese Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2027 durch eine Einkommensteuerreform flankiert werden, die Gering- und Mittelverdiener entlasten soll. Allerdings: Die Finanzierung dieser Reform ist im aktuellen Entwurf noch nicht abschließend geklärt.
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Auch Unternehmen müssen tiefer in die Tasche greifen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz soll von 200 auf 280 Prozent angehoben werden. Damit will die Regierung verhindern, dass Firmen durch sogenannte „Briefkastenfirmen“ in Niedrigsteuer-Gemeinden ihre Steuerlast drücken.
Steuerfreie Prämie und Verwaltungsreformen
Der Bundestag hat am 24. April 2026 das Neunte Steuerberatungs-Änderungsgesetz verabschiedet. Es sieht eine steuerfreie „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro vor. Arbeitgeber können diesen Bonus als Geld- oder Sachleistung bis zum 30. Juni 2027 gewähren – vorausgesetzt, er wird zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt. Die Prämie ist von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben befreit.
Das Gesetzespaket, das der Bundesrat am 8. Mai 2026 noch absegnen muss, enthält weitere Verwaltungsreformen. So werden die Befugnisse der Lohnsteuerhilfevereine erweitert, und die Grunderwerbsteuer wird reformiert: Der Steuerzeitpunkt verschiebt sich vom Notartermin auf die Vertragsunterzeichnung, um Doppelbesteuerungsprobleme zu lösen.
Die „Aktivrente“ bleibt ein zentraler Baustein der Steuerpolitik. Seit dem 1. Januar 2026 können Rentner, die weiter arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) steuerfrei verdienen. Ziel ist es, ältere Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu halten.
Schärfere Regeln gegen Steueroasen
Finanzminister Klingbeil will die Regeln für Selbstanzeigen verschärfen: Bei Steuerhinterziehung oberhalb bestimmter Grenzen soll die Selbstanzeige nur noch zu einer Strafmilderung führen, nicht mehr zur Straffreiheit. Eine spezielle Einheit gegen Steuerhinterziehung wird aufgerüstet, und eine zentrale Datenplattform mit Künstlicher Intelligenz soll bei der Prüfung helfen.
Am 27. April 2026 erließ das Ministerium einen koordinierten Erlass zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes. Die Neuregelungen betreffen Inhaberschuldverschreibungen und Versicherungsleistungen und gelten für alle offenen Fälle. Bei Geschäften mit nicht kooperativen Steuerjurisdiktionen gelten verschärfte Mitwirkungspflichten.
Homeoffice: Keine Betriebsstätte – aber Influencer betroffen
Ein neuer Erlass klärt die Definition der Betriebsstätte. Demnach begründen Homeoffice-Arbeitsplätze in der Regel keine Betriebsstätte für ein Unternehmen – selbst wenn der Arbeitgeber die Miete oder Kosten übernimmt. Anders sieht es bei Influencern aus: Räume, die für die Content-Erstellung genutzt werden, gelten als Betriebsstätte. Sogar eine private Wohnung kann als Geschäftsleitungssitz eingestuft werden.
Steuereinnahmen: Licht und Schatten
Die neuen Abgaben kommen in einer Phase schwankender Steuereinnahmen. Der Monatsbericht des Finanzministeriums für April 2026 zeigt: Die Steuereinnahmen im März (ohne Gemeindesteuern) stiegen um 3,5 Prozent auf 89,269 Milliarden Euro. Während die Lohnsteuer um vier Prozent zulegte, brachen die Körperschaftsteuer um zwölf und die veranlagte Einkommensteuer um vier Prozent ein. Die Grunderwerbsteuer erreichte ihren höchsten Monatswert seit 2022.
Die Steuerschätzung vom 5. bis 7. Mai 2026 in Stralsund wird neue Prognosen liefern. Schätzungen vom Herbst 2025 deuteten darauf hin, dass Länder und Gemeinden bis 2029 höhere Einnahmen erzielen könnten – der Bund aber mit erheblichen Löchern von über 30 Milliarden Euro rechnen müsste.
Ausblick: Balanceakt zwischen Entlastung und Belastung
Die Bundesregierung steuert auf eine Gesamtverschuldung von drei Billionen Euro zu. Der Spagat zwischen sozialen Entlastungen – wie der 1.000-Euro-Prämie – und neuen Abgaben auf Plastik, Zucker und Kryptowährungen wird zum zentralen politischen Konfliktfeld. Der Fokus auf den 1. Januar 2027 als Starttermin für die Einkommensteuerreform zeigt: Die Regierung versucht, die neuen Belastungen durch gezielte Entlastungen für die Mittelschicht abzufedern. Der Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt bleibt jedoch steinig.
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