Bundesrat verschärft Luftsicherheitsgesetz
06.03.2026 - 17:32:24 | boerse-global.deDer deutsche Bundesrat hat heute eine umfassende Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Die Novelle stärkt die Drohnenabwehr der Bundeswehr und führt hohe Haftstrafen für Flughafen-Blockaden ein. Die Verschärfung hat direkte Auswirkungen auf Österreich.
Bundeswehr darf Drohnen abschießen
Ein Kernpunkt der Reform ist die aktivere Rolle der Bundeswehr. Bisher durften die Streitkräfte unbemannte Flugkörper im Inland nicht angreifen. Künftig können die Bundesländer sie in einem vereinfachten Verfahren um Unterstützung bitten. Die Entscheidung liegt allein beim Verteidigungsministerium.
In extremen Ausnahmefällen dürfen Drohnen sogar mit Waffengewalt abgeschossen werden. Hintergrund sind vermehrte Sichtungen über kritischer Infrastruktur seit Beginn des Ukraine-Kriegs. Auch Österreich hat bereits eine nationale Drohnenabwehrstrategie beschlossen.
Bis zu fünf Jahre Haft für Aktivisten
Das Gesetz reagiert auch auf Proteste von Klimaaktivisten. Wer vorsätzlich in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt und den Luftverkehr gefährdet, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Bisher wurden solche Aktionen oft nur als Ordnungswidrigkeit geahndet.
In Deutschland gibt es bereits hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. In Österreich sahen sich Aktivisten am Flughafen Wien-Schwechat zuletzt wegen Sachbeschädigung vor Gericht. Das deutsche Gesetz geht nun weiter und definiert den Eingriff als eigenständiges schweres Delikt.
Blaupause für Österreich?
Für den grenzüberschreitenden Luftverkehr ist die Reform bedeutend. Sie ergänzt das kürzlich in Kraft getretene deutsch-österreichische Luftsicherheitsabkommen. Dieses erlaubt bereits die Verfolgung verdächtiger Flugzeuge über die Staatsgrenze hinweg.
Experten sehen in der deutschen Novelle eine mögliche Blaupause für Österreich. Beide Länder stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Die österreichische Regierung hat mit dem RKE-Gesetz und dem geplanten NISG 2026 bereits eigene Schritte zum Schutz kritischer Infrastruktur unternommen.
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