Bundesländer fordern schärferes Gesetz gegen digitale Spanner
30.01.2026 - 03:24:12Mehrere Bundesländer wollen heimliche Nacktaufnahmen in Saunen und Schwimmbädern endlich unter Strafe stellen. Eine Bundesratsinitiative soll eine empfindliche Lücke im Strafrecht schließen, die Täter bisher schützt.
Konkret geht es um das heimliche Fotografieren und Filmen in öffentlich zugänglichen, aber intimen Räumen wie Saunen, Gemeinschaftsumkleiden oder an Badeseen. Bisher sind solche Handlungen oft nicht strafbar – eine Situation, die Opferschutzorganisationen und Politik als untragbar bezeichnen. Die Initiative aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird in den kommenden Wochen im Bundesrat beraten.
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Eine Lücke, die Opfer schutzlos lässt
Die Gesetzeslücke ist technischer Natur. Zwar gibt es seit 2021 den Paragrafen 184k StGB, der „Upskirting“ und „Downblousing“ verbietet. Doch dieser setzt voraus, dass die fotografierten Körperteile „gegen Anblick geschützt“ sind – in einer Sauna ist das per Definition nicht der Fall.
Auch der Paragraf 201a StGB zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs greift nicht. Eine öffentliche Sauna gilt juristisch nicht als „gegen Einblick besonders geschützter Raum“. Die Folge: Ermittlungsverfahren werden häufig eingestellt, obwohl sich Betroffene in ihrer Intimsphäre schwer verletzt fühlen.
Ein bekannter Fall aus Hessen löste bundesweit Empörung aus: Zwei Frauen wurden in einer Sauna heimlich gefilmt, doch die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren einstellen. Eine daraufhin gestartete Petition sammelte über 62.000 Unterschriften.
Druck der Länder auf die Bundesregierung
Die Justizminister von NRW, Benjamin Limbach, und Niedersachsen, Kathrin Wahlmann, treiben die Initiative voran. „Digitale Spanner dürfen sich nicht länger hinter veralteten Paragrafen verstecken“, so Limbach. Der Entschließungsantrag ist eine formale Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Die ständige Verfügbarkeit von Smartphone-Kameras habe das Problem massiv verschärft, argumentieren die Länder. Opfer fühlten sich erniedrigt und zögen sich aus Angst aus dem öffentlichen Leben zurück. Der Staat habe hier eine klare Schutzverantwortung.
Was soll das neue Gesetz regeln?
Im Zentrum steht die Kriminalisierung des Herstellens und Übertragens von Aufnahmen, nicht nur deren Verbreitung. Bisher bleibt die eigentliche Tat – das heimliche Fotografieren – oft straflos.
Es gibt mehrere Wege für eine Umsetzung: eine Erweiterung der bestehenden Paragrafen 184k oder 201a StGB oder die Schaffung eines ganz neuen Tatbestands. Welchen Weg die Bundesregierung wählt, soll ein ausformulierter Entwurf zeigen. Das Ziel ist eindeutig: Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung darf nicht an der Tür zur Sauna enden.
Anpassung des Rechts an die digitale Realität
Die Debatte ist ein weiterer Schritt, um das Strafrecht an die technologische Entwicklung anzupassen – ähnlich wie schon bei der Einführung des „Upskirting“-Paragrafen. Sie spiegelt das wachsende Bewusstsein für bildbasierte sexualisierte Gewalt wider.
Stimmt der Bundesrat der Entschließung zu, liegt der nächste Schritt beim Bundesjustizministerium. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, wird noch Zeit vergehen. Doch der politische Prozess ist angestoßen, um Opfern digitalen Voyeurismus‘ künftig besser beizustehen.
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