Bundeskartellamt, Preisvorgaben

Bundeskartellamt schränkt Preisvorgaben bei Amazon ein

Veröffentlicht am: 05.02.2026 um 10:36 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Wegen rechtswidriger Preisvorgaben verpflichtet das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon US0231351067 erstmals zu einer Geldzahlung.

Das Unternehmen soll rund 59 Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter in Bonn mitteilten.

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