Bundesarbeitsgericht kippt Kopftuchverbot für Sicherheitspersonal
29.01.2026 - 22:23:12Das Bundesarbeitsgericht hat ein pauschales Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen als unzulässige Diskriminierung gewertet. Die Grundsatzentscheidung stärkt die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz deutlich.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen. Ein privates Sicherheitsunternehmen hatte die Bewerbung einer Muslimin abgelehnt, nachdem sie ein Foto mit Kopftuch eingereicht hatte. Das Gericht sprach der Klägerin eine Entschädigung von 3.500 Euro zu.
Der Fall: Ablehnung trotz Qualifikation
Die Frau hatte sich auf eine Stelle zur Passagier- und Gepäckkontrolle am Hamburger Flughafen beworben. Das beauftragte Unternehmen lehnte sie ab – laut eigener Aussage aufgrund von Lücken im Lebenslauf. Die Klägerin sah darin jedoch eine Benachteiligung wegen ihres Glaubens.
Das Unternehmen berief sich auf eine interne Betriebsvereinbarung, die alle Kopfbedeckungen verbietet. Zudem argumentierte es mit dem staatlichen Neutralitätsgebot, da die Assistentinnen im Auftrag der Bundespolizei hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
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Urteilsbegründung: Keine wesentliche berufliche Anforderung
Das Bundesarbeitsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter stellten klar: Das Nichttragen eines Kopftuchs sei keine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ für diese Tätigkeit.
Es gebe keine Anhaltspunkte, dass ein Kopftuch zu mehr Konflikten bei Kontrollen führe. Auch das Neutralitätsargument ließ das Gericht nicht gelten. Ein allgemeines Verbot müsste vom Bundesinnenministerium erlassen werden – nicht von nachgeordneten Behörden oder privaten Firmen.
Signalwirkung für den gesamten Arbeitsmarkt
Die Entscheidung sendet ein klares Signal: Pauschale Verbote religiöser Symbole am Arbeitsplatz sind nur in engen Grenzen zulässig. Arbeitgeber müssen ein konkretes, nachweisbares betriebliches Bedürfnis darlegen.
Die bloße Befürchtung, Kunden könnten sich stören, reicht nicht aus. Das Urteil gilt als wichtige Bestätigung, dass unternehmerische Freiheit an den Grundrechten der Beschäftigten ihre Grenzen findet.
Folgen für Sicherheitsbranche und Bundespolizei
Sicherheitsunternehmen und die Bundespolizei müssen ihre Bekleidungsvorschriften nun voraussichtlich anpassen. Das Urteil setzt einen klaren Rahmen für den Umgang mit religiöser Vielfalt im Sicherheitssektor.
Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Entscheidung die Position kopftuchtragender Bewerberinnen in vielen Branchen stärken wird. Die unternehmerische Neutralitätspolitik darf die Glaubensfreiheit der Mitarbeiter nicht unverhältnismäßig einschränken.
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