Bürgergeld bleibt 2026 eingefroren – Lohnabstandsgebot weiter unter Druck
02.01.2026 - 00:02:12Die schwarz-rote Koalition setzt eine zweite Nullrunde beim Bürgergeld durch. Kritiker sehen Kaufkraftverluste, während die Regierung eine Systemreform mit strengeren Regeln plant.
Die neue Bundesregierung startet mit einer Nullrunde beim Bürgergeld. Die Leistung für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro. Doch die Debatte um Anreize zur Arbeit ist damit nicht beendet.
Ab heute, dem 1. Januar 2026, erhalten Bezieher von Bürgergeld zum zweiten Mal in Folge keine Erhöhung. Die Regelsätze bleiben eingefroren, nachdem sie in den Vorjahren stark gestiegen waren. Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht darin eine notwendige Haushaltskonsolidierung. Sozialverbände kritisieren dagegen einen realen Kaufkraftverlust für die Betroffenen.
Nullrunde spaltet die Gemüter
Die Entscheidung für eine erneute „Nullrunde“ basiert auf der gesetzlichen Berechnungsmethode. Diese orientiert sich an der Preisentwicklung und der Lohnentwicklung der vergangenen Jahre. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) erklärte, die Stabilisierung der Inflationsrate liefere aktuell keine Grundlage für eine Erhöhung. Der gesetzliche Mindestbedarf bleibe jedoch gedeckt.
Kritiker wie der Paritätische Gesamtverband halten dagegen. Sie verweisen auf weiterhin hohe Kosten für Energie und Lebensmittel. Die eingefrorenen Sätze bedeuteten eine schleichende Kürzung in der Realität. Für die Bundesregierung ist die Entscheidung hingegen ein wichtiger Schritt, um die geplanten Ausgaben für das Bürgergeld im Bundeshaushalt 2026 leicht senken zu können.
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Dauerproblem Lohnabstandsgebot
Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche ist die Kernfrage eine andere: das Lohnabstandsgebot. Diese Regel soll sicherstellen, dass Nettoeinkommen aus Arbeit stets spürbar über den Sozialleistungen liegen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht hier ein ungelöstes strukturelles Problem.
„Eine Nullrunde allein reicht nicht aus“, so die einhellige Meinung von HR-Experten. Die kumulierten, kräftigen Erhöhungen der Jahre 2023 und 2024 hätten das Leistungsniveau dauerhaft angehoben. Vor allem in Branchen wie Logistik oder Gastgewerbe falle es nun schwer, mit Einstiegsgehältern zu konkurrieren. Die psychologische Schwelle, eine Arbeit aufzunehmen, bleibe hoch, solange der Abstand zum Bürgergeld gering ist.
Die Debatte verlagert sich daher zunehmend auf die andere Seite der Gleichung: Steuerentlastungen für Geringverdiener. Ziel ist es, das Nettoeinkommen aus Arbeit künstlich zu erhöhen, um den Abstand zum Bürgergeld zu vergrößern.
Bas plant „Neue Grundsicherung“
Die große Koalition hat bereits signalisiert, nicht nur die Leistungshöhe, sondern das gesamte System reformieren zu wollen. Arbeitsministerin Bas bereitet ein Gesetz für eine „Neue Grundsicherung“ vor, das im Frühjahr im Bundestag beraten werden soll. Damit will sich die Regierung vom „Bürgergeld“ der Vorgängerregierung abgrenzen.
Geplante Kernelemente der Reform sind:
* Verschärfte Sanktionen: Bei wiederholter Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen, sollen die Leistungen stärker gekürzt werden können.
* Vermittlungsvorrang: Die schnelle Vermittlung in einen Job soll wieder Vorrang vor längeren Qualifizierungsmaßnahmen erhalten.
* Neuer Name: Die Umbenennung soll den politischen Neuanfang unterstreichen.
Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro
Während das Bürgergeld stagniert, gibt es eine Anpassung bei den Minijobs. Die monatliche Verdienstgrenze ist zum Jahreswechsel von 538 auf 603 Euro gestiegen. Diese Erhöhung folgt der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.
Für die Personalplanung bedeutet das eine leichte Entlastung. Die steuer- und abgabenfreie Zuverdienstmöglichkeit wird etwas attraktiver. Ob dies jedoch ausreicht, um die „Niedriglohnfalle“ für Vollzeitbeschäftigte zu entschärfen, bezweifeln Experten. Das Grundproblem des zu geringen Abstands zwischen Lohn und Leistung bleibe bestehen.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die geplante Grundsicherungsreform tatsächlich neue Anreize setzen kann. Personalverantwortliche sollten die Debatte um Transferentzugsraten und Sanktionen genau verfolgen – sie wird die Verfügbarkeit von Arbeitskräften im Niedriglohnsektor direkt beeinflussen.
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