BRUBEG, Bundestag

BRUBEG: Bundestag ebnet Weg für Bürokratieabbau bei Banken

29.01.2026 - 00:01:12

Der Bundestag entscheidet über ein neues Gesetz, das EU-Vorgaben umsetzt und Banken um jährlich 89 Millionen Euro entlasten soll. ESG-Risiken werden verbindlich im Risikomanagement verankert.

Der deutsche Finanzsektor steht vor einer Deregulierungswelle. Der Bundestags-Finanzausschuss hat den Weg für ein neues Gesetz frei gemacht, das Bürokratie abbaut und EU-Vorgaben umsetzt.

Kern des Gesetzes: EU-Regeln und Entlastung

Das Bankenrichtlinie-Umsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) hat zwei Ziele. Es setzt die EU-Richtlinie 2024/1619 in nationales Recht um. Diese passt die Kapitalanforderungen für Banken an und regelt unter anderem die Aufsicht über Filialen aus Nicht-EU-Ländern neu. Zugleich enthält das Gesetz gezielte Erleichterungen, vor allem für kleinere und mittlere Institute.

Ein zentraler und umstrittener Punkt ist die verbindliche Integration von ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in das Risikomanagement der Banken. Die Entlastungsmaßnahmen wurden gemeinsam mit der Finanzaufsicht BaFin, der Bundesbank und dem Deutschen Kreditgewerbe erarbeitet.

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Wirtschaftliche Wirkung im Fokus

Ein Kernversprechen des Gesetzes ist spürbare Kostensenkung. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prognostiziert eine jährliche Entlastung für die Gesamtwirtschaft von rund 89 Millionen Euro. Den einmaligen Implementierungskosten von etwa 28 Millionen Euro stehen somit dauerhafte Erleichterungen gegenüber.

Ein Leitprinzip ist die Verhältnismäßigkeit. Die Regeln sollen künftig stärker an die Größe und Komplexität eines Instituts angepasst werden. Die Bundesregierung hat zugesagt, hier in Zukunft nachzulegen. Befürworter argumentieren: Weniger Bürokratie bedeute mehr Kapital und Personal für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft.

Gemischte Reaktionen auf ESG-Vorgaben

In der Anhörung des Finanzausschusses am 12. Januar 2026 traf der Entwurf auf ein geteiltes Echo. Die Finanzbranche begrüßte den Deregulierungskurs, warnte aber vor zu komplexen ESG-Berichtspflichten.

Die politischen Lager zeigten sich gespalten. SPD und Grüne betonten die Notwendigkeit, Klimarisiken verbindlich zu regeln. Die AfD kritisierte einen Kompetenzverlust der nationalen Aufsicht durch die EU-Anbindung. Die Linke zweifelte, ob die Ersparnisse bei den Unternehmen ankommen oder in Boni fließen würden, und mahnte, die ESG-Standards nicht aufzuweichen.

Teil einer größeren Reformagenda

Das BRUBEG-Gesetz ist ein Baustein der bundesweiten Initiative, Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken. Es ergänzt übergreifende Vorhaben wie das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz.

Nach dem Ja des Finanzausschusses steht die finale Abstimmung im Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, an. Bei einer erwarteten Zustimmung beginnt die entscheidende Umsetzungsphase. Sie wird zeigen, ob die Balance zwischen weniger Bürokratie und stabiler Finanzaufsicht gelingt.

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