Brandschutzhelfer: Neue Regeln ab 2026 verschärfen die Praxis
05.01.2026 - 17:33:12Die verschärfte ASR A2.2 verlangt ab sofort praktische Feuerlöscher-Übungen für Brandschutzhelfer. Bei erhöhter Brandgefahr gelten strengere Vorgaben und kürzere Schulungszyklen.
Ab sofort müssen Unternehmen ihre Brandschutzhelfer nach verschärften Vorgaben schulen. Die überarbeitete Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 beendet die Übergangsfrist – und stellt die praktische Handhabung von Löschgeräten in den Mittelpunkt.
Praxis statt Theorie: Schwerpunkt auf Lösch-Übungen
Seit dieser Woche gelten die verschärften Anforderungen der aktualisierten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ vollumfänglich. Der zentrale Punkt: Eine rein theoretische Unterweisung reicht nicht mehr aus. Jeder Brandschutzhelfer muss künftig im Rahmen der Ausbildung praktische Erfahrung mit Feuerlöschern und anderen im Betrieb vorhandenen Löschgeräten sammeln.
Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Berufsgenossenschaften machen deutlich, dass die Helfer physisch in der Lage sein müssen, die Geräte zu bedienen. Es geht nicht mehr um einen Schein, sondern um tatsächliche Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Die bewährte „Fünf-Prozent-Regel“ bleibt zwar bestehen, doch für Betriebe mit „erhöhter Brandgefährdung“ sind deutlich mehr geschulte Kräfte vorgeschrieben.
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Höhere Anforderungen bei erhöhter Brandgefahr
Was genau eine „erhöhte Brandgefährdung“ ist, wird 2026 strenger ausgelegt. Diese Einstufung hat weitreichende Folgen: Sie führt nicht nur zu einer höheren Anzahl benötigter Brandschutzhelfer, sondern auch zu kürzeren Wiederholungsintervallen für die Schulungen.
Betroffen sind nicht mehr nur klassische Produktionsbetriebe. Auch Lager mit hoher Packmitteldichte oder Büros mit komplexen Grundrissen und vielen Beschäftigten geraten zunehmend in den Fokus. Entscheidend ist die aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Wer diese seit der Veröffentlichung der neuen ASR im Mai 2025 nicht überprüft hat, handelt womöglich bereits nach veralteten Maßstäben.
Ein weiterer neuer Schwerpunkt ist die Barrierefreiheit. Die Ausbildung der Helfer muss jetzt explizit Module enthalten, wie Menschen mit Behinderungen im Evakuierungsfall unterstützt werden können.
Kürzere Intervalle und lückenlose Dokumentation
Eine der drängendsten Fragen betrifft die Wiederholungsschulungen. Die ASR A2.2 empfiehlt zwar einen Turnus von drei bis fünf Jahren, doch die Branche rät für 2026 zu kürzeren Zyklen. Viele Sicherheitsakademien empfehlen nun, die praktischen Übungen alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen – besonders in Betrieben mit hoher Fluktuation oder sich ändernden Gebäudestrukturen.
Gleichzeitig wird die Dokumentation strenger. Ein einfacher Teilnahmenachweis genügt bei einer Kontrolle nicht mehr. Die Unterlagen müssen detailliert festhalten, welche praktischen Übungen durchgeführt wurden und dass jeder Teilnehmer tatsächlich einen Feuerlöscher bedient hat.
Branche warnt vor Versicherungsfolgen
Die Sicherheitsbranche reagiert auf den verschärften Kurs. Schulungsanbieter verzeichnen einen Buchungsboom für die ersten Monate 2026. Das Unternehmen Beisswenger Schulungskonzepte warnt, viele Firmen unterschätzten den Aufwand, genügend Personal nach den neuen Standards zu qualifizieren.
Rechtsexperten weisen auf ein gravierendes Risiko hin: Im Brandfall prüfen Versicherungen genau, ob die Brandschutzhelfer nach der aktuell gültigen ASR A2.2 ausgebildet waren. Bei Nichtbeachtung drohen Regressforderungen oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) will im laufenden Quartal noch weitere Hilfestellungen für den Mittelstand veröffentlichen.
Ausblick: Digitale Theorie, analoge Praxis
Für 2026 zeichnet sich ein hybrides Schulungsmodell ab. Während der praktische Löschvorgang analog bleiben muss, darf der theoretische Teil zunehmend digital vermittelt werden – vorausgesetzt, die Inhalte sind auf die spezifischen betrieblichen Gegebenheiten zugeschnitten.
Die Botschaft für Unternehmen ist klar: Die Schonfrist ist vorbei. Jetzt gilt es, die Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, die Schulungspläne anzupassen und sicherzustellen, dass die Brandschutzhelfer fit für den Ernstfall sind – und nicht nur für die nächste Begehung.
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