Bodycams, EU-Gericht

Bodycams: EU-Gericht verschärft Datenschutz-Regeln

01.02.2026 - 12:05:12

Ein EuGH-Grundsatzurteil stuft Aufnahmen mit Körperschutzkameras als direkte Datenerhebung ein. Unternehmen müssen nun Betroffene unverzüglich informieren, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Die Aufzeichnung mit Körperschutzkameras gilt nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun als direkte Datenerhebung. Unternehmen müssen Betroffene sofort informieren – sonst drohen hohe Bußgelder.

EuGH schließt Schlupfloch für Sicherheitsbranche

Der Rechtsstreit um die schwedische Verkehrsgesellschaft Storstockholms Lokaltrafik hat die Regeln für den Einsatz von Bodycams in der gesamten EU verschärft. Das Gericht urteilte Ende 2025, dass Aufnahmen durch am Körper getragene Kameras nicht als indirekte, sondern als direkte Datenerhebung gemäß Artikel 13 der DSGVO zu werten sind. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Sie beseitigt ein Schlupfloch, das Sicherheitsdiensten bisher erlaubte, die Information der gefilmten Personen zu verzögern. Jetzt gilt eine sofortige Informationspflicht.

Der schwedische Datenschutz-Aufseher IMY hatte gegen den Verkehrsbetrieb eine Geldbuße von 355.000 Euro verhängt, weil dieser Fahrgäste nicht unmittelbar über die Aufzeichnungen informierte. Der EuGH bestätigte diese Auffassung und setzte damit einen verbindlichen Maßstab für alle Mitgliedsstaaten.

So funktioniert die gestufte Information in der Praxis

Wie können Unternehmen nun vorgehen, ohne den Betriebsablauf zu behindern? Experten empfehlen ein zweistufiges Informationsmodell, das der EuGH ausdrücklich billigt.

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Körpergetragene Kameras wie Bodycams oder intelligente Brillen können eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich machen — insbesondere wenn einzelne Interaktionen aufgezeichnet werden. Ohne dokumentierte DSFA drohen Bußgelder von bis zu 2% des Jahresumsatzes; Prüfer erwarten zudem nachvollziehbare Risikoanalysen. Ein kostenloses E‑Book liefert praxisfertige Muster, Checklisten und Vorlagen für Hinweise (z. B. QR‑Codes) und hilft Rechtsabteilungen, schnell rechtssichere Dokumente zu erstellen. Jetzt DSFA-Muster & Anleitung herunterladen

Stufe 1: Die sofortige Warnung
Die unmittelbare Pflicht bedeutet nicht, jedem Gefilmten eine mehrseitige Datenschutzerklärung aushändigen zu müssen. Stattdessen reichen klare, sichtbare Hinweise aus. Dies können gut lesbare Schilder am Einsatzort, aber auch Aufnäher oder Plaketten auf der Uniform der Mitarbeiter sein. Sie müssen die Identität des Verantwortlichen, den Zweck der Aufzeichnung und die Rechte der betroffenen Person enthalten. Entscheidend ist: Diese Information muss vor oder unmittelbar bei Beginn der Interaktion sichtbar sein.

Stufe 2: Der einfache Zugang zu Details

Die vollständige Datenschutzerklärung muss über einen leicht zugänglichen Kanal verfügbar gemacht werden. Als praktikable Lösung gelten QR-Codes auf der Dienstkleidung oder die Nennung einer klaren Webadresse. Dort finden Betroffene dann alle weiteren Informationen: Speicherdauer, Datenempfänger und Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

Branchenweite Folgen für Sicherheit und Einzelhandel

Die Auswirkungen des Urteils reichen weit über den öffentlichen Nahverkehr hinaus. Private Sicherheitsdienste, Einzelhandelsketten, die Bodycams zur Diebstahlsprävention nutzen, und Event-Veranstalter sind gleichermaßen betroffen.

Branchenexperten warnen: Herkömmliche Hinweisschilder für stationäre Videoüberwachung („CCTV“) sind für Bodycams nicht mehr ausreichend. Der entscheidende Unterschied: Während eine fest installierte Kamera einen Bereich filmt, zeichnet eine Körperschutzkamera eine spezifische Interaktion auf. Die Information muss diesen direkten Charakter der Aufzeichnung explizit abdecken.

Das stellt neue Anforderungen an die Schulung der Mitarbeiter. Sie müssen nicht nur im Umgang mit der Technik geschult werden, sondern auch darin, wie sie Personen auf die Datenschutzinformationen hinweisen. Ein Verstoß gegen die sofortige Informationspflicht kann zu empfindlichen Bußgeldern führen, die am globalen Umsatz des Unternehmens bemessen werden.

Handlungsbedarf für Unternehmen im ersten Quartal 2026

Rechtsabteilungen raten zu einer umgehenden Überprüfung aller Datenschutzhinweise. Konkrete Maßnahmen für Februar und März 2026 sind:

  • Überprüfung der Hinweise: Sind Aufnäher oder Schilder vorhanden und enthalten sie die Pflichtangaben (Verantwortlicher und Zweck)?
  • Sicherstellung des digitalen Zugangs: Führen QR-Codes oder Links zu einer für Mobilgeräte optimierten Datenschutzerklärung?
  • Anpassung der Betriebsanweisungen: Werden Mitarbeiter darin geschult, die Aufzeichnung gegebenenfalls auch mündlich anzukündigen, um die visuelle Warnung zu verstärken?

Das klare Urteil des EuGH signalisiert einen Trend: „Transparenzlücken“ bei mobiler Überwachungstechnik werden geschlossen. Unternehmen, die auch intelligente Brillen, Drohnen oder andere mobile Aufzeichnungsgeräte einsetzen, sollten sich auf ähnlich strenge Auslegungen der Informationspflichten einstellen.

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