BGH prüft Haftung von Cookie-Drittanbietern
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 05:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWSKonkret geht es um die Frage, ob ein Technologie- und Analyseunternehmen dafür haftet, wenn seine Cookies auf Webseiten anderer Unternehmen ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Nutzer auf deren Endgeräten gespeichert werden. Ein Urteil des ersten Zivilsenats in Karlsruhe wird erst an einem anderen Termin erwartet.
Ein Kläger verlangt Schadenersatz und hatte im Kern bislang Erfolg. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach ihm 1.500 Euro zu. In zweiter Instanz reduzierte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Betrag auf 100 Euro. Mit der Revision am BGH will das Technologie- und Analyseunternehmen erreichen, dass die Klage vollständig abgewiesen wird. (Az. I ZR 5/26)/kre/DP/nas
Disclaimer...
de | boerse | 70261046 |
