BGH, Diskriminierung

BGH entscheidet über Diskriminierung bei Wohnungssuche

28.01.2026 - 21:32:12

Der Bundesgerichtshof schränkt gewinnorientierte Untervermietung ein und verkündet ein Grundsatzurteil zur rassistischen Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt.

Der Bundesgerichtshof verkündet morgen ein Grundsatzurteil zur Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Es geht um den Fall einer Frau mit pakistanischem Namen, die bei der Wohnungssuche systematisch abgewiesen wurde. Parallel schränkte der BGH heute die Möglichkeiten zur gewinnorientierten Untervermietung deutlich ein.

Heute: Kein Profit durch Untervermietung

In einem aktuellen Urteil stellte der VIII. Zivilsenat klar: Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit dem primären Ziel untervermieten, Gewinn zu erzielen. Konkret ging es um einen Berliner, der seine Wohnung für 460 Euro mietete und sie für 962 Euro nettokalt weiterreichte.

Die Richter entschieden, dass eine solche Praxis nicht vom Gesetz gedeckt ist. Der Zweck der Untervermietung liege in der Wohnungserhaltung bei veränderten Lebensumständen – nicht in der Profitmaximierung. Ein derartiges Vorgehen stelle eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die eine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen kann.

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Morgen: Grundsatzurteil zu rassistischer Benachteiligung erwartet

Im Fokus steht nun der Fall I ZR 129/25. Eine Klägerin konnte nachweisen, dass ihre Wohnungsanfragen unter ihrem pakistanischen Namen wiederholt abgelehnt wurden. Identische Anfragen unter deutsch klingenden Namen wie „Julia Schneider“ führten dagegen sofort zu Besichtigungsterminen.

Das Landgericht Darmstadt sprach der Frau bereits eine Entschädigung von 3.000 Euro zu und sah Indizien für eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft als erwiesen an. Der BGH muss nun grundsätzlich klären: In welchem Umfang haften Immobilienmakler als „Gatekeeper“ für solche Diskriminierungen, auch wenn sie im Auftrag des Eigentümers handeln?

AGG: Das Gesetz gegen Alltagsdiskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen bei der Wohnungssuche aus Gründen wie ethnischer Herkunft oder Religion. Die Realität sieht oft anders aus: Studien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen, dass etwa ein Drittel der Wohnungssuchenden mit Migrationshintergrund bereits rassistische Benachteiligungen erfahren hat.

Der Nachweis vor Gericht gilt jedoch als schwierig. Der aktuelle Fall könnte hier Maßstäbe setzen – die Klägerin schuf durch gezielte Test-Anfragen klare Beweise.

Was bedeutet das Urteil für den Immobilienmarkt?

Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben:
* Erhöhte Verantwortung für Makler und Hausverwaltungen
* Strengere interne Kontrollen und Schulungen zur Vermeidung von AGG-Verstößen
* Stärkung der Rechte Betroffener, die künftig einfacher klagen könnten

Mieterschutzverbände erhoffen sich ein klares Signal für mehr Fairness. Für die Immobilienbranche steigen damit die finanziellen und reputationsbezogenen Risiken bei diskriminierendem Verhalten. Die Urteilsbegründung wird genau analysiert werden, um künftige Vergabeprozesse rechtssicher zu gestalten.

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