Betriebsvereinbarungen, Umbruch

Betriebsvereinbarungen im Umbruch: KI-Regeln und Streik-Boni vor Gericht

22.02.2026 - 12:24:12 | boerse-global.de

Ein Gerichtsurteil erlaubt Bonusabzüge für Streiktage, während neue Musterverträge den Einsatz von KI wie ChatGPT am Arbeitsplatz regeln. Beide Entwicklungen prägen die Arbeitswelt 2026.

Die Regeln für die deutsche Arbeitswelt werden neu justiert. Gleich zwei wegweisende Entwicklungen bei Betriebsvereinbarungen sorgen diese Woche für Diskussionen: Ein Gerichtsurteil zu Streik-Boni und neue Standardverträge für den Einsatz von KI wie ChatGPT.

LAG Nürnberg: Streiktage dürfen Bonus kosten

Ein aktuelles Urteil bestätigt die Macht des kleingedruckten Textes. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entschied am 20. Februar 2026, dass Arbeitgeber freiwillige Anwesenheitsboni für Streiktage kürzen dürfen – wenn die Betriebsvereinbarung das vorsieht. Der Fall (Az. 1 SLa 158/25) betraf einen Berufskraftfahrer, dem sein Jahresbonus gestrichen wurde, weil er 64 von 77 Fehltagen streikte.

Der Kläger sah darin eine unzulässige Bestrafung des Streikrechts. Das Gericht widersprach: Die Vereinbarung sah pauschale Abzüge für jede individuelle Abwesenheit über vier Tage vor – unabhängig vom Grund. „Die Formulierung war neutral und traf Streikende nicht härter als kranke Mitarbeiter“, so die Richter. Das Bundesarbeitsgericht (1 AZR 19/26) wird nun die finale Entscheidung für ganz Deutschland treffen. Ein Grundsatzurteil wird noch 2026 erwartet.

Neue Vorlagen: So regelt man ChatGPT am Arbeitsplatz

Während Gerichte alte Streitfragen klären, entstehen ganz neue. Seit dem 19. Februar 2026 liegen erstmals standardisierte Muster-Betriebsvereinbarungen für den Einsatz von generativer KI wie ChatGPT vor. Der Hintergrund: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats greift bei Software, die Mitarbeiterverhalten erfassen oder bewerten kann.

„Wer KI ohne klare Regeln einführt, riskiert Datenschutzverstöße nach der DSGVO und Haftungsfallen“, warnen Arbeitsrechtler. Die neuen Vorlagen legen deshalb fest:
* Welche Daten in KI-Systeme eingegeben werden dürfen.
* Wie algorithmische Verzerrungen in Personalbeurteilungen verhindert werden.
* Dass KI nur als Hilfswerkzeug dient – nicht als Überwachungsinstrument.

Das Ziel: Die Digitalisierung beschleunigen, ohne die Privatsphäre der Belegschaft zu opfern.

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Erstellung und Anwendung: Die rechtlichen Grundlagen

Die Regeln für diese Verträge sind streng. Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt, schriftlich fixiert und gilt dann als verbindliches Gesetz für den Betrieb. Der Chef ist für die Anwendung zuständig, der Betriebsrat überwacht die Einhaltung.

Doch es gibt Grenzen. Betriebsvereinbarungen können Tarifverträge nicht aushebeln, es sei denn, eine Öffnungsklausel erlaubt es explizit. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt klargestellt: Ohne einen klar abgegrenzten Betrieb gibt es keinen Betriebsrat – und ohne Betriebsrat auch keine Betriebsvereinbarungen. Eine Hürde, die vor allem remote arbeitende Unternehmen und Plattformdienste vor strukturelle Probleme stellt.

Analyse: Präzision gegen Proaktivität

Die Entwicklungen zeigen zwei Trends. Das Nürnberger Urteil beweist: Mit präziser Formulierung lassen sich in der Erstellungsphase auch heikle Regelungen wie Bonusabzüge rechtssicher gestalten. Alles steht und fällt mit dem juristischen Feinschliff.

Die KI-Vorlagen zeigen dagegen einen proaktiven Ansatz. Betriebsräte wollen die digitale Arbeitswelt aktiv mitgestalten, statt nur auf Management-Entscheidungen zu reagieren. Arbeitsrechtsexperten raten Personalabteilungen deshalb dringend, ihre bestehenden Vereinbarungen regelmäßig auf technologische Tauglichkeit und rechtliche Robustheit zu prüfen.

Ausblick: Warten auf Karlsruhe und die nächste KI-Generation

Die Zukunft der Betriebsvereinbarungen hängt an zwei Faktoren. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Streikbonus wird für bundesweite Rechtssicherheit sorgen. Bestätigt es das LAG, dürften viele Unternehmen ihre Anwesenheitsregelungen nachverhandeln.

Parallel werden die ersten KI-Vereinbarungen von 2026 nicht die letzten sein. Kommende Verhandlungen werden sich um algorithmische Transparenz, Datensouveränität und ein verbrieftes Recht auf menschliche Kontrolle automatisierter Entscheidungen drehen. Die Herausforderung für Arbeitgeber und Betriebsräte bleibt, gemeinsam Regelwerke zu schaffen, die rechtlich standhalten und für die Arbeitswelt von morgen praktikabel sind.

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