Betriebsrente 2026: Mehr Geld fürs Alter durch neue Regeln
22.02.2026 - 08:10:12 | boerse-global.deDie betriebliche Altersvorsorge wird attraktiver. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt höhere Förderung und erleichtert automatische Sparmodelle – besonders für kleine Betriebe und Geringverdiener.
Reform soll Versorgungslücke schließen
Seit Januar 2026 gilt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II). Die Bundesregierung will damit die zweite Säule der Altersvorsorge kräftigen. Im Fokus stehen Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Menschen mit niedrigeren Einkommen. Die Neuerungen sollen helfen, die drohende Versorgungslücke im Alter zu verringern.
Höhere Grenzen für steuerfreies Sparen
Die Entgeltumwandlung bleibt der Kern der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können Teile ihres Bruttogehalts direkt für die Rente zurücklegen – steuer- und sozialversicherungsbegünstigt. Für 2026 gelten neue, höhere Freigrenzen.
Beiträge sind nun bis zu 8.112 Euro jährlich (monatlich 676 Euro) steuerfrei. Sozialversicherungsfrei bleiben bis zu 4.056 Euro pro Jahr (338 Euro monatlich). Arbeitgeber müssen die Umwandlung mit mindestens 15 Prozent bezuschussen, wenn sie selbst Sozialabgaben sparen.
Der Durchbruch: Automatische Sparpläne für alle
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft automatische Einbeziehungsmodelle. Bisher waren solche „Opting-Out“-Lösungen meist tarifgebundenen Unternehmen vorbehalten. Jetzt können auch Betriebe ohne Tarifbindung sie einführen – vorausgesetzt, der Arbeitgeber bezuschusst mit mindestens 20 Prozent.
Das bedeutet: Mitarbeiter werden standardmäßig in die betriebliche Altersvorsorge einbezogen. Wer nicht teilnehmen will, muss aktiv widersprechen. Experten erwarten, dass diese Regelung die oft niedrigen Teilnahmequoten in KMU deutlich erhöht.
Mehr staatliche Hilfe für Geringverdiener
Besonders gefördert wird die Vorsorge für Beschäftigte mit geringerem Einkommen. Arbeitgeber, die für diese Gruppe zusätzliche Beiträge zahlen, erhalten künftig mehr staatliche Unterstützung.
Ab 2027 steigt der maximale Förderbetrag von bisher 960 auf 1.200 Euro jährlich. Ziel ist es, auch bei niedrigen Löhnen eine nennenswerte Altersvorsorge aufzubauen.
Flexibilität bei Kleinstbeträgen
Das neue Gesetz erleichtert den Umgang mit Kleinstanwartschaften. Bei sehr geringen Rentenansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis waren bisher oft umständliche Zustimmungen nötig. Nun wurden die Grenzwerte für vereinfachte Abfindungen angehoben.
Neu ist auch die Möglichkeit, diese Kleinstbeträge – mit Einverständnis des Beschäftigten – direkt in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Hierfür gelten verdoppelte Grenzwerte. Dies soll die Verwaltungskosten senken und viele kleine Ansprüche bündeln.
Strategisches Instrument für Personalarbeit
Für Unternehmen bietet die Reform neue Chancen. Die betriebliche Altersvorsorge wird zum noch wirksameren Instrument für Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an transparente Kommunikation und korrekte Dokumentation.
Die erweiterten Möglichkeiten der automatischen Einbeziehung geben vor allem kleineren Betrieben mehr Handlungsspielraum. Sie können jetzt einfacher attraktive Vorsorgemodelle für ihre Belegschaft anbieten.
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Ein Schritt zur nachhaltigen Alterssicherung
Die Reform von 2026 ist ein zentraler Baustein, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Sie setzt auf höhere Anreize, mehr Automatisierung und gezielte Förderung. Ob das gelingt, hängt nun von der Umsetzung in den Betrieben ab. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten die neuen Regelungen prüfen – es geht um die finanzielle Absicherung im Ruhestand.
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