Betriebsratswahl: Gericht stärkt Rechte gekündigter Kandidaten
26.01.2026 - 06:00:12Ein Nürnberger Arbeitsgerichtsurteil sichert gekündigten Wahlbewerbern den Zugang zum Betrieb für ihre Kampagne. Die Entscheidung setzt klare Leitplanken für die anstehenden Betriebsratswahlen 2026.
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat einem wegweisenden Antrag stattgegeben. Eine fristlos gekündigte Betriebsrätin von Siemens Energy darf das Werksgelände bis zur Wahl im März 2026 betreten – und zwar zu festgelegten Zeiten. Der Grund: Ihr passives Wahlrecht muss auch während des laufenden Kündigungsschutzprozesses geschützt werden. Das Gericht wies damit das Hausrecht des Arbeitgebers in diesem Fall zurück. Die Entscheidung vom 15. Januar, die jetzt bekannt wurde, ist noch nicht rechtskräftig, sendet aber ein deutliches Signal an alle Unternehmen.
Dreistündiges Zeitfenster für Wahlwerbung
Konkret muss der Arbeitgeber der gekündigten Mitarbeiterin an Werktagen den Zutritt gewähren. Das Zeitfenster liegt zwischen 11 und 14 Uhr. In diesen drei Stunden kann sie auf dem Gelände für ihre Kandidatur werben und Kollegen treffen. Einen weitergehenden Anspruch, etwa auf Zugang zum firmeninternen E-Mail-System, lehnte das Gericht jedoch ab. Es fand so einen praktikablen Mittelweg. Die Interessen des Unternehmens an Sicherheit und Ordnung bleiben gewahrt, während die Kandidatin ihre Chancengleichheit im Wahlkampf wahrnehmen kann.
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Altes Prinzip, neue konkrete Umsetzung
Die Rechtsgrundlage ist nicht neu. Schon 2004 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar: Gekündigte Arbeitnehmer bleiben wählbar, solange über ihre Kündigung nicht endgültig entschieden ist. Das passive Wahlrecht erlischt nicht mit der Kündigung. Dies soll verhindern, dass Arbeitgeber durch strategische Entlassungen unliebsame Kandidaten ausschalten. Das Nürnberger Urteil beantwortet nun die praktische Frage: Wie kann dieses Recht effektiv ausgeübt werden, wenn der Bewerber den Betrieb nicht mehr betreten darf? Die Antwort lautet: durch ein begrenztes Zutrittsrecht.
Was bedeutet das für die Praxis 2026?
Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die anstehenden Betriebsratswahlen. Arbeitgeber sollten gekündigten Kandidaten im laufenden Verfahren einen kontrollierten Zugang für Wahlwerbung ermöglichen. Andernfalls riskieren sie rechtliche Auseinandersetzungen und könnten sogar die Rechtmäßigkeit der gesamten Wahl gefährden. Für betroffene Arbeitnehmer stärkt das Urteil die Position, ihr Recht notfalls gerichtlich durchzusetzen. Es wird erwartet, dass dieser Fall Schule macht und die betriebliche Praxis bei den Wahlen im Frühjahr prägen wird.


