Betriebsratswahl 2026: Gericht stärkt Kandidatenrechte
21.02.2026 - 04:30:12 | boerse-global.deEin Nürnberger Arbeitsgerichtsurteil sichert Wahlkämpfern trotz Kündigung Zugang zum Betrieb. Die Entscheidung unterstreicht den hohen Stellenwert fairer Wahlen, die ab März in tausenden Unternehmen anstehen.
Selbst eine fristlose Kündigung berechtigt Arbeitgeber nicht, einem Betriebsratswahl-Kandidaten den Zutritt zum Betrieb für Wahlkampfzwecke vollständig zu verwehren. Das entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am 18. Februar 2026. Die Richter stellten den demokratischen Kern der Betriebsratswahl über das Hausrecht – solange die Kündigung nicht rechtskräftig ist. Diese Klarstellung kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 werden in Deutschland tausende Betriebsräte neu gewählt.
Phase 1: Der Wahlvorstand – Herzstück der Organisation
Der Grundstein für eine rechtssichere Wahl wird lange vor dem eigentlichen Termin gelegt. In Betrieben mit bestehendem Betriebsrat muss dieser spätestens zehn Wochen vor Amtsende einen Wahlvorstand bestellen. Dieses Gremium organisiert und überwacht den gesamten Wahlprozess. In Betrieben ohne Vertretung können mindestens drei wahlberechtigte Kollegen eine Betriebsversammlung einberufen, um den Vorstand zu wählen. Seine Hauptaufgabe: die Wahl unverzüglich einzuleiten und für einen reibungslosen, gesetzeskonformen Ablauf zu sorgen.
Phase 2: Formale Grundlagen – Wer darf wählen?
Zwei Dokumente sind entscheidend: die Wählerliste und das Wahlausschreiben. Der Wahlvorstand erstellt eine Liste aller Wahlberechtigten. Dazu zählen alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren, einschließlich Auszubildender und Leiharbeiter mit mehr als dreimonatiger Betriebszugehörigkeit. Die Liste liegt zur Einsicht aus – innerhalb von zwei Wochen können Einsprüche erhoben werden.
Das Wahlausschreiben muss spätestens sechs Wochen vor der Wahl aushängen. Es enthält alle wesentlichen Informationen: Anzahl der zu wählenden Mitglieder, Ort und Zeit der Stimmabgabe sowie die Frist für Wahlvorschläge. Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts betonen die korrekte Definition des „Betriebs“ – besonders relevant für Unternehmen mit mobiler Arbeit oder Plattformgeschäften.
Phase 3: Kandidatur – Wer tritt an?
Nach Bekanntgabe des Wahlausschreibens beginnt die zweiwöchige Frist für Wahlvorschläge. Diese benötigen Stützunterschriften wahlberechtigter Kollegen. Das Verfahren unterscheidet sich nach Betriebsgröße: In Betrieben mit über 200 Beschäftigten gilt die Listenwahl, in kleineren die Personenwahl. Der Wahlvorstand prüft alle Vorschläge auf formale Gültigkeit. Spätestens eine Woche vor der Wahl müssen die zugelassenen Listen aushängen.
Phase 4: Wahlakt und Ergebnis
Die Stimmabgabe erfolgt geheim und unmittelbar. Der Wahlvorstand richtet Wahllokale ein und stellt Urnen bereit. Verhinderte Arbeitnehmer können per Briefwahl abstimmen. Eine Online-Wahl bleibt nach aktueller Gesetzeslage ausgeschlossen – ein Punkt, der die Modernisierungsdebatte befeuert.
Direkt nach Wahlschluss zählt der Wahlvorstand öffentlich aus. Das Ergebnis wird in einer Niederschrift festgehalten und im Betrieb bekannt gegeben. Alle Gewählten erhalten schriftliche Benachrichtigung.
Arbeitswelt im Wandel stellt Justiz vor Herausforderungen
Das Nürnberger Urteil reiht sich in wichtige Klärungen vor der Wahlperiode 2026 ein. Parallel beschäftigten sich Bundesarbeitsgerichtsentscheidungen im Januar mit der Betriebsratsfähigkeit von Lieferdiensten ohne feste Leitungsstruktur. Diese Urteile zeigen: Die Justiz muss das Betriebsverfassungsgesetz auf neue Arbeitsformen anwenden. Wahlvorstände und Unternehmen sind gleichermaßen gefordert, ihre Betriebsstrukturen genau zu analysieren. Nur so lassen sich anfechtbare Wahlen vermeiden.
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Was nach der Wahl folgt
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses beginnt eine zweiwöchige Anfechtungsfrist. Verstreicht sie ohne Einspruch, lädt der Wahlvorstand den neuen Betriebsrat zur konstituierenden Sitzung ein. Diese muss innerhalb einer Woche nach der Wahl stattfinden. Hier wählen die Mitglieder ihren Vorsitzenden und Stellvertreter – der Startschuss für die vierjährige Amtszeit und die Vertretung der Belegschaftsinteressen.
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