Betriebsräte, Stress

Betriebsräte im Stress: Urlaubsplanung 2026 wird zum Konfliktherd

27.12.2025 - 13:51:12

Die ungewöhnlich hohe Zahl an Arbeitstagen im kommenden Jahr stellt Betriebsräte vor eine Zerreißprobe. Sie müssen für eine faire Urlaubsverteilung sorgen – und das rechtssicher.

Berlin, 27. Dezember 2025 – Während die Betriebe in der Zeit „zwischen den Jahren“ ruhen, laufen die Vorbereitungen für 2026 auf Hochtouren. Der Grund: Das neue Kalenderjahr bringt eine besondere Herausforderung mit sich. Mit rund 250,5 Arbeitstagen wird 2026 etwa 2,4 Tage mehr umfassen als das Vorjahr. Gleichzeitig fallen viele Feiertage auf Wochenenden. Diese Konstellation führt zu einer Verdichtung der Arbeitszeit und erhöht den Druck auf die begehrten Brückentage enorm. Für Betriebsräte wird die rechtssichere Gestaltung der Urlaubsgrundsätze damit zur zentralen Aufgabe in den letzten Tagen des Jahres.

Die Analyse ist eindeutig: 2026 wird ein Jahr der langen Arbeitsblöcke. Feiertage wie der Tag der Deutschen Einheit oder der 1. Mai fallen auf ein Wochenende. Die wenigen verbleibenden Brückentage – etwa nach Neujahr (Donnerstag) oder um Christi Himmelfahrt (14. Mai) – werden daher heiß begehrt sein.

„Ohne eine klare, mitbestimmte Regelung drohen Konflikte“, warnt ein Arbeitsrechtsexperte. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist in dieser Situation kein Formalakt, sondern ein essenzielles Werkzeug zur Konfliktvermeidung. Es umfasst die Grundsätze der Urlaubsplanung und den Urlaubsplan selbst. Betriebsräte müssen jetzt prüfen, ob ihre Betriebsvereinbarungen für den erhöhten Verteilungsdruck gewappnet sind.

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Fairness durch Mitbestimmung: Vom „Windhundprinzip“ zu sozialen Kriterien

Das einfache „Windhundprinzip“ („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt bei Engpässen oft als nicht mehr ausreichend. Betriebsräte sollten auf transparente, soziale Verteilungskriterien drängen. Diese können sein:
* Urlaubszeiten von Partnern oder schulpflichtigen Kindern
* Die betriebliche Zugehörigkeitsdauer
* Besondere soziale oder gesundheitliche Umstände

Die Mitbestimmung erstreckt sich hier auf das „Wie“ der Urlaubsgewährung. Ziel ist eine Quote oder ein Rotationsmodell für die stark nachgefragten Zeiträume, um Benachteiligungen zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist zur Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten verpflichtet – der Betriebsrat überwacht deren faire Anwendung.

Aktuelle Rechtsprechung: Diese Urteile sind 2026 relevant

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verschärft die Anforderungen kontinuierlich. Zwei Aspekte sind für die Planung 2026 besonders wichtig:

  1. Berechnung für Teilzeitkräfte: Ein Urteil vom August 2025 (9 AZR 216/24) bekräftigt, dass Urlaubsansprüche korrekt von Kalender- auf Arbeitstage umgerechnet werden müssen. Bei mehr Arbeitstagen im Jahr darf dies für Teilzeit- oder Schichtarbeiter nicht zum Nachteil gereichen. Der Betriebsrat hat hier eine Kontrollfunktion.
  2. Erinnerungspflicht des Arbeitgebers: Die Pflicht, Arbeitnehmer aktiv auf ihren Resturlaub hinzuweisen, um ein Verfallen zu verhindern, bleibt zentral. Betriebsräte sollten zum Jahresende prüfen, ob dieser Prozess für die 2025er Ansprüche ordnungsgemäß lief.

Hintergrund: Wirtschaftlicher Druck vs. Erholung

Die Debatte um den produktiveren „Arbeitsjahrgang“ 2026 fällt in eine ökonomisch angespannte Phase. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Schutzfunktion des Betriebsrats zusätzlich an Bedeutung. Ein rechtssicherer Urlaubsplan ist dann nicht nur Bürokratie, sondern aktives Betriebliches Gesundheitsmanagement. Er sorgt für planbare Erholungsphasen in einem verdichteten Arbeitsjahr.

Ausblick: Einigungsstelle als letzter Ausweg

Sollten sich Betriebsrat und Arbeitgeber in den kommenden Wochen nicht auf einen Urlaubsplan einigen können, ist die Einigungsstelle der finale Schritt. Rechtsberater rechnen für das erste Quartal 2026 angesichts der kalenderbedingten Engpässe mit etwas mehr Verfahren als üblich.

Die Empfehlung an die Betriebsräte ist klar: Die Engpässe bei den Brückentagen müssen jetzt proaktiv angegangen und die Betriebsvereinbarungen an die Realität des Kalenders 2026 angepasst werden. Nur so startet das neue Jahr mit Produktivität – und nicht mit Personalstreit.

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