Betriebsräte im digitalen Umbruch
15.02.2026 - 19:50:19 | boerse-global.deDeutschlands Mitbestimmung steht vor einem historischen Wendepunkt. Gerichtsurteile und EU-Regeln zwingen das Erfolgsmodell zur Anpassung an die digitale Arbeitswelt. Die anstehenden Betriebsratswahlen werden zur Nagelprobe.
Ein Bundesarbeitsgerichtsurteil hat die Rechte der Betriebsräte bei Überwachungstechnik gestärkt. Schon die potenzielle Möglichkeit zur Kontrolle – etwa durch cloudfähige Headsets – reicht demnach aus, um das Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz auszulösen. Die Arbeitnehmervertretung muss von Anfang an eingebunden werden.
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Lieferzonen sind kein „Betrieb“
Die größte Herausforderung bleibt die Plattform-Ökonomie. In einem Grundsatzurteil stellte das BAG klar: Räumlich getrennte Liefergebiete, die rein digital gesteuert werden, gelten nicht als eigenständiger „Betrieb“. Ihnen fehle die notwendige Vor-Ort-Leitung.
Die Entscheidung schafft Klarheit für Unternehmen mit zentraler Steuerung. Doch sie öffnet eine gefährliche Lücke: Firmen könnten ihre Leitzentren ins Ausland verlagern, um der deutschen Mitbestimmung zu entgehen. Die Debatte um Arbeitnehmervertretung in der fragmentierten Gig-Economy wird dadurch noch dringlicher.
Gewerkschaften fordern Nachschärfung
Die Gewerkschaften reagieren auf den Wandel. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften wie IG Metall drängen auf eine Modernisierung des Rechtsrahmens. Ihre Forderungen: einfachere Betriebsratsgründungen, schärfere Strafen für behindernde Arbeitgeber und mehr Mitbestimmung bei Weiterbildung sowie Personalfragen.
Parallel läuft die politische Diskussion. Gefordert wird, den Arbeitnehmer-Begriff auf Plattformbeschäftigte und scheinselbstständige Solo-Selbstständige auszuweiten. Das Ziel ist klar: Das Betriebsverfassungsgesetz aus dem 20. Jahrhundert muss für die digitale Wirtschaft des 21. Jahrhunderts fit gemacht werden.
2026 wird zum Schicksalsjahr
All diese Debatten münden in den Betriebsratswahlen 2026. Sie sind das Herzstück der betrieblichen Demokratie, doch noch immer haben zu wenige Unternehmen einen Betriebsrat. Für Gewerkschaften sind die Wahlen eine Chance, die Vertretung in jungen, digitalen Branchen auszubauen.
Die laufenden Gerichtsverfahren und Gesetzesinitiativen werden den Wahlkampf dominieren. Es geht um die entscheidende Frage: Kann das deutsche Mitbestimmungsmodell mit der Geschwindigkeit und Flexibilität der Digitalwirtschaft Schritt halten?
EU-Regulierung als Gamechanger
Zwei EU-Gesetze werden die Landschaft ab 2026 grundlegend verändern:
Der KI-Act stuft viele Personalwerkzeuge – von Recruiting-Software bis zur Aufgabenverteilung – als Hochrisiko-Systeme ein. Das schafft umfangreiche Transparenz- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber. Betriebsräte erhalten damit mächtige neue Hebel, um den Einsatz algorithmischer Systems zu kontrollieren.
Die Plattformarbeit-Richtlinie führt zudem eine gesetzliche Vermutung für ein Beschäftigungsverhältnis ein. Millionen Gig-Worker könnten so erstmals unter den Schutz des Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsgesetzes fallen.
Die Kombination aus neuer EU-Regulierung, nationalen Gerichtsentscheidungen und den Betriebsratswahlen macht die kommenden Monate zur entscheidenden Phase für die Zukunft der Arbeit in Deutschland. Das bewährte System der sozialen Partnerschaft steht vor seiner bislang größten Bewährungsprobe.
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