Betriebsräte diktieren die Regeln der Arbeitszeiterfassung
30.01.2026 - 03:01:12Während die Bundesregierung noch an einem Gesetz zur Arbeitszeit feilt, schaffen Betriebsräte bereits Fakten. Über die Einigungsstelle erzwingen sie verbindliche Regeln für die umstrittenen Systeme.
Die Debatte um die verpflichtende Arbeitszeiterfassung in Deutschland spitzt sich zu. Obwohl ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus September 2022 die Pflicht der Arbeitgeber längst festschreibt, bleibt die konkrete Umsetzung ein Streitthema. Jetzt ergreifen immer mehr Betriebsräte die Initiative. Sie nutzen ihr Mitbestimmungsrecht, um über die Einigungsstelle detaillierte Vorgaben für die Systeme durchzusetzen – notfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers.
Das „Wie“ wird zum zentralen Machthebel
Das BAG-Urteil war nur auf den ersten Blick ein Rückschlag für Betriebsräte. Zwar können sie die Einführung eines Systems nicht mehr erzwingen, da die Pflicht ohnehin besteht. Doch bei der konkreten Ausgestaltung behalten sie ein umfassendes Mitbestimmungsrecht. Dieses Recht leitet sich aus § 87 BetrVG ab, der technische Einrichtungen zur Überwachung regelt.
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Die Bandbreite der Mitbestimmung ist enorm. Der Betriebsrat hat ein entscheidendes Wort mitzureden bei:
* Systemwahl: Software, App oder Terminal?
* Datenschutz: Welche Daten werden erfasst und wer darf sie einsehen?
* Mobile Arbeit: Wie wird die Zeit im Homeoffice fair dokumentiert?
* Korrekturen: Wie lassen sich vergessene Buchungen nachtragen?
* Pausen und Überstunden: Wie stellt das System die Einhaltung der Vorgaben sicher?
In all diesen Punkten kann der Betriebsrat Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung einfordern.
Die Einigungsstelle als letzte Instanz
Scheitern die Verhandlungen, wird die Einigungsstelle zum entscheidenden Gremium. Dieses paritätisch besetzte Gremium mit neutralem Vorsitzenden soll eine Einigung herbeiführen. Gelingt das nicht, fällt es einen verbindlichen Spruch, der eine Betriebsvereinbarung ersetzt. Diese Entscheidung ist für beide Seiten rechtlich bindend.
Damit avanciert die Einigungsstelle zum machtvollen Instrument für Betriebsräte. Sie ermöglicht es, auch gegen Widerstand detaillierte und mitarbeiterschützende Regelungen durchzusetzen. Dieses Initiativrecht wurde bereits von Gerichten wie dem Landesarbeitsgericht München bestätigt.
Rechtsunsicherheit trotz klarer Pflicht
Die aktuelle Lage ist paradox: Während die Erfassungspflicht seit 2022 besteht, hat der Gesetzgeber die Details noch immer nicht in einem eigenen Gesetz konkretisiert. Ein Referentenentwurf liegt vor, die finale Fassung lässt jedoch auf sich warten. Die jüngste Ankündigung der Regierung, im Zuge einer Flexibilisierung der Arbeitszeit auch die Zeiterfassung neu zu regeln, sorgt für zusätzliche Dynamik.
Für Unternehmen bedeutet das: Abwarten ist keine Strategie mehr. Betriebsräte nutzen das aktuelle Vakuum zunehmend proaktiv, um ihre Vorstellungen von fairen und transparenten Systemen durchzusetzen. Die kommende Gesetzgebung wird voraussichtlich den Rahmen für die elektronische Erfassung abstecken. Das grundsätzliche Mitbestimmungsrecht beim „Wie“ bleibt davon jedoch unberührt. Der Appell an beide Seiten lautet daher: Findet einvernehmliche Lösungen, bevor die Einigungsstelle es für euch tut.


