BAG-Urteil, Arbeitnehmer

BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmer bei Gehaltserhöhungen

23.01.2026 - 23:01:12

Das Bundesarbeitsgericht stärkt den Gleichbehandlungsgrundsatz und verbietet es, allgemeine Gehaltserhöhungen an die Unterschrift unter neue Arbeitsverträge zu binden.

Das Bundesarbeitsgericht stoppt eine gängige Praxis: Unternehmen dürfen allgemeine Lohnerhöhungen nicht an die Unterschrift unter einen neuen Vertrag knüpfen. Das Urteil stärkt den Gleichbehandlungsgrundsatz und hat weitreichende Folgen für die Personalarbeit.

Der Fall: Vier Prozent mehr nur für Neuverträge

Eine Angestellte klagte erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber. Das Unternehmen hatte 2022 neue, standardisierte Arbeitsverträge angeboten, die eine Gehaltserhöhung von vier Prozent enthielten. Die Klägerin lehnte ab. Als der Arbeitgeber 2023 eine weitere Erhöhung von fünf Prozent gewährte, profitierte sie erneut nicht – die Zulage gab es nur für diejenigen, die den neuen Vertrag unterschrieben hatten. Das Bundesarbeitsgericht gab der Klägerin nun recht und sprach ihr die ausstehenden Beträge zu.

Kern der Entscheidung: Kein Druck durch Geld

Die Richter in Erfurt stellten klar: Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers. Sobald eine Lohnerhöhung nach einem allgemeinen Prinzip für eine Gruppe von Mitarbeitern gewährt wird, darf niemand willkürlich ausgeschlossen werden. Die Weigerung, einen neuen Vertrag zu unterzeichnen, ist dafür kein sachlicher Grund. Das Gericht ließ das Argument des Arbeitgebers nicht gelten, die exklusive Erhöhung sei ein Anreiz zur Vertragsvereinheitlichung. Ein solcher Druckmittel sei unzulässig.

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Konsequenzen für die Praxis: Risiko für Personalabteilungen

Das Urteil stellt gängige Verfahren infrage. Die Kopplung von Gehaltsrunden an die Akzeptanz neuer Vertragsbedingungen ist jetzt ein erhebliches rechtliches Risiko. Unternehmen, die ihre Vertragslandschaft vereinheitlichen wollen, müssen auf andere Instrumente setzen. Denkbar sind separate Anreizsysteme oder – mit strengen Hürden – das Instrument der Änderungskündigung. Klar ist: Lohnerhöhungen müssen entweder allen vergleichbaren Mitarbeitern gewährt oder auf objektiven Kriterien wie Leistung oder Betriebszugehörigkeit basieren.

Analyse: Stärkung der Arbeitnehmerposition

Die Entscheidung passt in eine Reihe von Urteilen, die die strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers anerkennen. Sie wertet den Versuch, über Geld Vertragsänderungen zu erzwingen, als Umgehung von Schutzmechanismen. Experten sehen darin eine logische Fortentwicklung der Rechtsprechung. Der ungeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz erweist sich erneut als mächtiges Instrument gegen einseitige Druckausübung.

Ausblick: Betriebsräte erhalten Rückenwind

Unternehmen sind nun gezwungen, ihre Prozesse zu überprüfen. Betriebsräte werden die Einhaltung des Prinzips verstärkt einfordern. Die Verhandlungsposition von langjährigen Mitarbeitern mit oft vorteilhaften Altverträgen wird gestärkt. Für Personalverantwortliche bedeutet das: Transparenz und nachvollziehbare Kriterien sind bei jeder Gehaltsrunde das Gebot der Stunde. Das Ziel der reinen Vertragsvereinheitlichung rechtfertigt keine Ungleichbehandlung mehr.

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