ARD weist Abmahnung des Eisschnelllauf-Verbands zurück
08.03.2026 - 00:00:04 | boerse-global.deDer Rechtsstreit zwischen der ARD und dem Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Verband (DESG) eskaliert. Der Sender lehnte am Samstag die geforderte Unterlassungserklärung ab und stellt sich auf einen möglichen Gerichtsprozess ein. Im Zentrum stehen brisante Vorwürfe zu Athleten-Verträgen und finanziellen Belastungen.
Sender bleibt bei Investigativ-Recherche
Nach einer Abmahnung des DESG Ende Februar hat die ARD ihre Berichterstattung über angebliche Missstände im Verband rechtlich prüfen lassen – mit klarem Ergebnis. „Die Abmahnung ist aus unserer Sicht grundsätzlich unzulässig“, erklärte Sportkoordinator Axel Balkausky am 7. März 2026. Alle beanstandeten Aussagen seien faktisch korrekt, belegt und verifizierbar.
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Der Sender weigert sich, eine Erklärung zu unterzeichnen, die künftige Berichte einschränken würde. Man sei zuversichtlich, dass die journalistische Arbeit vor Gericht Bestand habe. Die ursprüngliche Sportschau-Dokumentation während der Olympischen Winterspiele in Italien hatte systemische Probleme beim DESG aufgezeigt. Interne Dokumente und Athleten-Aussagen brachten das Management des Verbands massiv in Bedrängnis.
Kernvorwürfe: Verträge und finanzielle Lasten
Aus sport- und arbeitsrechtlicher Sicht dreht sich der Konflikt um die Behandlung der Athletinnen und Athleten. Die Recherchen thematisierten verspätete Leistungsprämien, umstrittene Kosten für Teamkleidung und angebliche Startgebühren für Weltcup-Events.
DESG-Präsident Matthias Große wies die Vorwürfe in einer Zeitungs-Interview Anfang März entschieden zurück. Athleten, die den internen Richtlinien folgten, müssten keine Gebühren zahlen. Bei der Teamkleidung handele es sich um eine kleine Rechnung von etwa 60 Euro – und nur dann, wenn Sportler die Kleidung behalten wollten.
Die ARD beruft sich jedoch auf Dokumente, die diesem Bild widersprechen. Mehrere Athleten hätten von einem „vertraglichen Erwartungsdruck“ gesprochen, die Kleidung kaufen zu müssen. Eine Rückgabemöglichkeit sei nicht klar kommuniziert worden. Die Abhängigkeit der Sportler von ihren Verbänden wird so zum zentralen Streitpunkt.
Vorgezogener Rechtsstreit um Pressefreiheit
Mit der Abmahnung forderte der DESG eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Hätte die ARD unterschrieben und später erneut berichtet, drohten hohe Vertragsstrafen. Die Ablehnung am Samstag zwingt den Verband nun zum nächsten Schritt: Klage auf eine einstweilige Verfügung.
Rechtsexperten betonen die Bedeutung der Beweislast. Der Sender muss seine Dokumente und Zeugen vorlegen, der Verband den lückenlosen Vollzug seiner Richtlinien nachweisen. Ein Gerichtsverfahren würde die internen Praktiken des DESG schonungslos offenlegen.
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Hausverbot für ARD-Journalisten sorgt für Empörung
Der juristische Schlagabtausch wurde von einem Eklat um Medienzugang überschattet. Bei einer Pressekonferenz am 26. Februar im Berliner Müggelturm verhängte der DESG ein Hausverbot gegen zwei beteiligte ARD-Journalisten. Präsident Große begründete dies mit einer „gezielten Hetzkampagne“.
Die Reaktionen waren scharf. Der Deutsche Journalisten-Verband verurteilte den Ausschluss als „beispiellosen Eingriff in die Pressefreiheit“. Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kritisierte die Maßnahme und erinnerte seine Mitgliedsverbände an demokratische Grundprinzipien.
Strukturelle Abhängigkeit der Spitzensportler
Der Konflikt legt die prekäre Stellung von Olympia-Athleten in Deutschland offen. Obwohl sie selten klassische Arbeitnehmer sind, binden sie strikte Sportler-Verträge an ihre Verbände. Diese strukturelle Abhängigkeit macht Kritik riskant – ein Wechsel des „Arbeitgebers“ ist praktisch unmöglich.
Sportrechtler weisen regelmäßig auf dieses Machtungleichgewicht hin. Wenn Verbände Teilnahmegebühren erheben oder spezielle Arbeitskleidung verpflichtend machen, haben Athleten kaum Verhandlungsmacht. Der Fall DESG zeigt den dringenden Bedarf an unabhängigen Beschwerdemechanismen im Spitzensport.
Politische Folgen und mögliche Präzedenzwirkung
Inzwischen hat der Streit die Sportberichterstattung überschritten und politische Kreise erreicht. Sportministerin Christiane Schenderlein betonte durch einen Sprecher die Bedeutung von Pressefreiheit und Transparenz in geförderten Organisationen.
Sowohl das Sportministerium als auch der DOSB kündigten Überprüfungen der DESG-Praktiken an. Der Sportausschuss des Bundestags will sich mit den Vorwürfen befassen, da der Umgang mit öffentlichen Geldern und die faire Behandlung von Athleten im Bundesinteresse liegen.
Branchenbeobachter sehen in dem möglichen Gerichtsverfahren eine wegweisende Entscheidung für Sportjournalismus und Athletenrechte. Eine richterliche Prüfung der Verbandsfinanzen und Vertragspraktiken wäre ein Novum. Die ARD bleibt vorerst hart, der nächste Zug liegt nun beim Eisschnelllauf-Verband.
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