Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung plant Reform für mehr Flexibilität
27.03.2026 - 06:09:20 | boerse-global.deDie Bundesregierung prüft eine umfassende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Sie könnte die Pausenregelungen in Gastronomie und Pflege grundlegend verändern. Ein Gesetzentwurf wird bis Mitte 2026 erwartet. Arbeitgeberverbände fordern mehr Flexibilität, Gewerkschaften warnen vor weniger Schutz.
Im Zentrum der Debatte steht die mögliche Ablösung der starren täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Obergrenze. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat eine bundesweite Kampagne für diese Änderung gestartet. Der Verband argumentiert, die aktuelle Regelung von maximal zehn Stunden am Tag sei für Branchen mit unplanbaren Stoßzeiten zu unflexibel. Eine wochenbezogene Obergrenze würde mehr Spielraum bei der Personalplanung bieten.
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Was gilt aktuell bei Pausen und Ruhezeiten?
Unabhängig von der Reformdiskussion gelten klare gesetzliche Vorgaben. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit steht eine mindestens 30-minütige Pause zu. Ab neun Stunden sind es 45 Minuten. Diese können in Abschnitte von je 15 Minuten aufgeteilt werden. Entscheidend ist: Pausen müssen im Voraus geplant sein und dürfen nicht an den Anfang oder das Ende des Arbeitstages gelegt werden. Mitarbeiter müssen in dieser Zeit vollständig frei verfügen können – ohne Arbeitspflicht oder Rufbereitschaft.
Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen. In Branchen wie Gastronomie oder Pflege kann diese auf zehn Stunden verkürzt werden, muss aber innerhalb eines Monats ausgeglichen werden. Die Einhaltung und Dokumentation liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Warum ist die Einhaltung in Gastronomie und Pflege so schwierig?
Beide Branchen kämpfen mit ähnlichen Herausforderungen: Unvorhersehbare Stoßzeiten in der Gastronomie und Personalmangel in der Pflege machen fest geplante Pausen oft zum organisatorischen Balanceakt. Die geplante Flexibilisierung soll hier Entlastung schaffen.
Doch Gewerkschaften wie die NGG und SPD-Experten schlagen Alarm. Sie fürchten, dass längere Einzelschichten von bis zu 13 Stunden möglich werden könnten. Das würde die Belastung der Beschäftigten massiv erhöhen und das Unfallrisiko steigern. Besonders für Frauen, die oft Care-Arbeit leisten, könnten entgrenzte Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter erschweren.
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
Parallel zur Reformdebatte kommt eine weitere Neuerung auf Unternehmen zu: die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ohnehin systematisch erfassen. 2026 wird eine gesetzliche Regelung erwartet, die elektronische Systeme für die meisten Betriebe verbindlich vorschreibt. Stundenzettel oder Excel-Listen reichen dann nicht mehr aus.
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Die elektronische Erfassung soll für mehr Transparenz und besseren Arbeitnehmerschutz sorgen. Verstöße gegen die Arbeitszeit- oder Pausenregeln können teuer werden: Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß sind möglich.
Ein schmaler Grat zwischen Flexibilität und Schutz
Die Diskussion zeigt den schwierigen Spagat zwischen betrieblichen Bedürfnissen und dem Schutz der Arbeitnehmergesundheit. Während die Gastronomie auf mehr Planungssicherheit hofft, fürchten Beschäftigte längere Tage und mehr Belastung.
Für Arbeitgeber in beiden Branchen bleibt die Lage dynamisch. Die Einhaltung der aktuellen Pausenregeln und die Vorbereitung auf die digitale Zeiterfassung sind nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch Schlüssel zur Mitarbeiterzufriedenheit. Die anstehende Reform wird zeigen, ob der Gesetzgeber einen gangbaren Mittelweg findet.
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