Arbeitszeitbetrug: Gericht verschärft Regeln vor der Wahl
19.02.2026 - 05:22:12Ein neues Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln stellt klar: Wer Arbeitszeiten manipuliert, muss nicht nur mit fristloser Kündigung rechnen, sondern auch die Kosten der Ermittlungen zurückzahlen. Die Entscheidung fällt kurz vor der Bundestagswahl, in der die Zukunft des Arbeitszeitgesetzes heiß umkämpft ist.
Strengere Haftung bei Zeitbetrug
Das Gericht bestätigte diese Woche in einem Grundsatzurteil (Az. 7 Sa 635/23) die fristlose Kündigung eines Fahrdienstleiters, der während seiner bezahlten Arbeitszeit private Termine wahrgenommen hatte. Entscheidend ist jedoch ein zweiter Punkt: Der Mitarbeiter muss nun rund 21.600 Euro an Detektivkosten an seinen Arbeitgeber zurückzahlen.
„Das Urteil sendet eine klare Warnung an Arbeitnehmer“, analysieren Rechtsexperten von Anwalt.de. Gleichzeitig stärkt es die Position von Arbeitgebern bei der Überwachung – allerdings nur bei konkretem Anfangsverdacht. Die Richter begründeten die Kostenerstattung mit § 280 BGB: Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung haftet der Arbeitnehmer für die entstandenen Aufwendungen.
Wahlkampf-Brennglas auf Arbeitszeitrecht
Die richtungsweisende Entscheidung fällt in die heiße Phase des Wahlkampfs. Am Sonntag wird gewählt – und die Reform des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist einer der größten Streitpunkte zwischen den Parteien.
- CDU/CSU setzt auf Vertrauensarbeitszeit und will starre tägliche Grenzen durch ein wöchentliches Maximum ersetzen. Ihr Argument: Das aktuelle Recht passt nicht mehr zur modernen, flexiblen Arbeitswelt.
- SPD und Grüne pochen dagegen auf strikte Dokumentation aller Arbeitsstunden, wie sie der Bundesarbeitsgericht (BAG) 2022 vorschrieb. Nur so ließen sich unbezahlte Überstunden und Gesundheitsrisiken verhindern.
Das Kölner Urteil zeigt nun die Schattenseiten von Vertrauensmodellen auf. Es könnte damit den Befürwortern digitaler, fälschungssicherer Zeiterfassung Rückenwind geben.
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Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Personalabteilungen ist die Botschaft klar: Protokolle und Disziplinarmaßnahmen müssen überprüft werden. Die Möglichkeit, Detektivkosten zurückzufordern, bietet zwar finanzielle Absicherung, doch die Hürden bleiben hoch.
Arbeitsrechtler raten dieser Woche zu drei zentralen Schritten:
1. Dokumentation: Jeder Verdacht auf Arbeitszeitbetrug muss lückenlos festgehalten werden, bevor externe Ermittler eingeschaltet werden.
2. Verhältnismäßigkeit: Die Überwachungsmaßnahmen müssen zum vermuteten Vergehen passen.
3. Datenschutz: Das Kölner Gericht wies Datenschutzbedenken zurück, weil die Observation in der Öffentlichkeit stattfand. Generell bleibt die Einhaltung der DSGVO jedoch kritisch.
Ausblick: Wird das Gesetz entschärft?
Die Wahl am Sonntag wird die Weichen stellen. Führt die Union die nächste Regierung, dürfte die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden gelockert und durch eine wöchentliche Obergrenze von voraussichtlich 48 Stunden ersetzt werden.
Eines steht jedoch fest: Die Pflicht zur Zeiterfassung selbst wird bleiben. Sie ist durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des BAG zu stark abgesichert. Bis ein neues Arbeitszeitgesetz voraussichtlich Ende 2025 verabschiedet wird, bleiben die Gerichte die wichtigsten Regelgeber – wie das aktuelle Urteil aus Köln eindrucksvoll beweist.
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