Arbeitsrecht: Neue Regeln für HR und digitale Kommunikation
27.04.2026 - 22:45:15 | boerse-global.deDie jüngsten Entwicklungen im deutschen Arbeits- und Sozialrecht stellen Personalabteilungen vor große Herausforderungen. Ein wegweisendes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) zur Beweislast bei Diskriminierungsklagen und die bevorstehende EU-Entgelttransparenzrichtlinie zwingen Unternehmen zum Handeln.
Beweislast bei Bewerbungen: Wenn die Einladung im digitalen Nirwana verschwindet
Das LAG Hessen hat mit einem Urteil (Az. 3 SLa 59/25) Klarheit für Arbeitgeber geschaffen: Ein schwerbehinderter Bewerber hatte Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefordert, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Der Arbeitgeber konnte jedoch nachweisen, dass die digitale Einladung versendet worden war – auch wenn nicht klar war, ob sie tatsächlich im Posteingang des Kandidaten landete.
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Die Richter entschieden: Allein der fehlende Zugang einer Einladung begründet noch keine Diskriminierungsvermutung nach § 22 AGG. Entscheidend ist: Der Arbeitgeber muss den Versand nachweisen können. Wer also saubere digitale Protokolle führt, ist auf der sicheren Seite.
Neue Selbstständigkeit: BMAS plant dritten Status
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Ende April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die „neue Selbstständigkeit“ als dritten Status im Sozialgesetzbuch IV einführen soll. Anders als bisher zählen nicht nur die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb, sondern auch formale Kriterien wie:
- Vertretungsrecht
- Verlustrisiko
- Mehrere Auftraggeber
- Sichtbare Marktpräsenz
Wer mindestens zwei dieser vier Kriterien erfüllt, könnte künftig als „neuer Selbstständiger“ eingestuft werden. Die Folge: Pflicht zur Rentenversicherung. Die Beiträge berechnen sich aus dem Umsatz abzüglich zehn Prozent Pauschale für Betriebsausgaben. Der Auftraggeber muss die Beiträge melden und abführen. Geplanter Start: Anfang 2028.
EU-Entgelttransparenz: Ab Juni 2026 gelten neue Regeln
Ab dem 7. Juni 2026 müssen Unternehmen in Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Die wichtigste Änderung für Bewerbungsgespräche: Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach früheren Gehältern fragen. Zudem müssen Unternehmen ihre Vergütungsstrukturen offenlegen. Wer sich diskriminiert fühlt, bekommt bessere rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
BAG-Urteil: Freistellung nach Kündigung neu geregelt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im März 2026 (Az. 5 AZR 108/25) entschieden: Standardklauseln in Arbeitsverträgen, die eine sofortige bezahlte Freistellung nach Kündigung vorsehen, sind unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Besonders betroffen: Beschäftigte in kreativen oder sportlichen Berufen, die auf regelmäßige Praxis angewiesen sind.
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Auch bei Firmenwagen gibt es eine wichtige Klarstellung: Eine allgemeine Vertragsklausel reicht nicht aus, um das Fahrzeug während der Freistellung sofort einzuziehen. Der Arbeitgeber braucht eine eigenständige, wirksame Rückforderungsklausel.
Tesla Grünheide: Krankenstand sinkt – aber um welchen Preis?
Im Tesla-Werk Grünheide ist der Krankenstand von 17 Prozent im August 2024 auf unter fünf Prozent gefallen. Doch die Kehrseite: Das Unternehmen hat die Lohnfortzahlung für Langzeitkranke eingestellt und fordert von Mitarbeitern die Offenlegung ihrer Krankengeschichte. Arbeitsrechtsexperten kritisieren diese Maßnahmen als überzogen.
Ausblick: Sommer der regulatorischen Meilensteine
Die kommenden Monate werden für Personalabteilungen zur Bewährungsprobe. Neben der Entgelttransparenzrichtlinie im Juni stehen weitere Änderungen an:
- Mai 2026: 2,8 Prozent mehr Gehalt für 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Juli 2026: Rentenerhöhung um 4,24 Prozent (Rentenwert steigt von 40,79 auf 42,52 Euro)
- August 2026: Die meisten Regelungen des EU AI Acts werden anwendbar
Das geplante „Digital-Omnibus“-Reformpaket der EU-Kommission soll zudem das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten auf Basis des „berechtigten Interesses“ erleichtern. Unternehmen sollten jetzt ihre Recruiting-Software und Dokumentationsprozesse überprüfen – sonst wird der Sommer 2026 zur Zerreißprobe.
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