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Apple entgeht in EU strengen Werbe- und Kartendienst-Regeln

05.02.2026 - 23:01:12

Die EU-Wettbewerbshüter stufen Apples Navigations- und Werbedienste nicht als marktbeherrschend ein. Sie entgehen damit strengen Auflagen des Digital Markets Act.

Die EU-Kommission stuft Apple Ads und Apple Maps nicht als marktbeherrschende Gatekeeper ein. Für den Konzern ist das ein strategischer Erfolg im hart umkämpften europäischen Digitalmarkt.

Entscheidung nach Prüfung der Marktmacht

Die EU-Wettbewerbshüter verkündeten am Donnerstag, dass sie weder den Werbedienst Apple Ads noch die Navigationsplattform Apple Maps als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act (DMA) einstufen. Die Begründung: Beide Dienste stellen keine wichtigen Zugangstore für Unternehmen zu Endnutzern dar. Apple hatte dies in einer Mitteilung vom November 2025 selbst so argumentiert.

Die Kommission stellte fest, dass Apple Maps in der EU eine vergleichsweise geringe Nutzungsrate aufweist. Der Werbedienst Ads operiere zudem nur in sehr begrenztem Umfang auf dem europäischen Online-Werbemarkt. Damit entgeht Apple für diese Bereiche den strengen DMA-Auflagen, die für andere Kernprodukte wie den App Store, iOS und Safari gelten.

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Atempause für Apples Dienstesparte

Für Apple kommt die Entscheidung einem strategischen Erfolg. Ein Gatekeeper-Status hätte tiefe Eingriffe erzwungen – von Datenteilung mit Wettbewerbern bis zu Einschränkungen bei der bevorzugten Einbindung in das eigene Ökosystem. So kann der Konzern seine Geschäftsmodelle für Maps und Ads vorerst ohne massive regulatorische Hürden weiterentwickeln.

Die Branche wertet die Entscheidung als realistische Einschätzung der europäischen Marktverhältnisse. Im Navigationsbereich dominieren klar Google Maps und Waze. Auch der digitale Werbemarkt wird von Google und Meta beherrscht. Apples Fußabdruck ist in beiden Feldern vergleichsweise klein.

Präziser Ansatz der EU-Regulierung

Die Entscheidung zeigt, dass die Kommission den DMA gezielt anwendet. Nicht jeder Dienst eines Tech-Giganten wird pauschal reguliert, sondern nur jene, die eine unbestreitbare Gatekeeper-Position innehaben. Apple bleibt dennoch für seine zentralen Plattformen als Gatekeeper eingestuft – eine Einstufung, die 2023 für App Store, iOS und Safari erfolgte und 2024 auf iPadOS ausgeweitet wurde.

Die Kommission betonte, die Ausnahme sei nicht in Stein gemeißelt. Sie behalte sich vor, die Entscheidung zu überprüfen, sollte sich die Marktposition der Dienste wesentlich verändern. Für Apple bedeutet die aktuelle Entscheidung jedoch eine Entlastung in den anhaltenden regulatorischen Auseinandersetzungen mit Brüssel.

@ boerse-global.de