Apple, Gatekeeper-Einstufung

Apple entgeht Gatekeeper-Einstufung für Maps und Ads

05.02.2026 - 21:30:12

Die EU-Kommission stuft Apples Kartendienst und Werbeplattform nicht als marktbeherrschend ein. Apple muss sie daher nicht für Wettbewerber öffnen.

Die EU-Kommission stuft Apple Maps und Apple Ads nicht als marktbeherrschende „Gatekeeper“ ein. Der iPhone-Konzern muss die Dienste damit nicht für Konkurrenten öffnen. Die Entscheidung markiert einen bemerkenswerten Erfolg für Apple im regulatorischen Spannungsfeld mit Brüssel.

Keine „unverzichtbare Brücke“ für Nutzer

Nach einer 45-tägigen Prüfung kam die Kommission zum Schluss: Apple Maps und Apple Ads stellen derzeit keine unverzichtbare Brücke zwischen Unternehmen und Verbrauchern dar. Die Begründung: Apple Maps habe eine „relativ geringe Gesamtnutzungsrate in der EU“. Dem Werbedienst Apple Ads bescheinigten die Prüfer eine „sehr begrenzte Reichweite“ im europäischen Online-Werbesektor.

Damit erfüllen die Dienste nicht die zentrale Voraussetzung des Digital Markets Act (DMA). Apple hatte die Untersuchung selbst angestoßen, nachdem die Nutzerzahlen formal die DMA-Schwellenwerte überschritten. Das Unternehmen argumentierte jedoch erfolgreich, eine Einstufung sei ungerechtfertigt.

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Apple atmet auf – vorerst

Für Apple ist der Beschluss ein wichtiger Sieg. Eine Gatekeeper-Einstufung hätte massive Auflagen bedeutet:
* Öffnung für Konkurrenten: Apple hätte Schnittstellen für andere Werbenetzwerke schaffen müssen.
* Transparenzpflichten: Die Geschäftspraktiken von Apple Ads wären offengelegt worden.

Das Unternehmen begrüßte die Entscheidung und verwies auf den „erheblichen Wettbewerb“, dem seine Dienste in Europa ausgesetzt seien. Die Erleichterung ist jedoch selektiv: Für andere Kerndienste wie iOS, Safari und den App Store bleibt Apple als Gatekeeper eingestuft und muss die strengen DMA-Regeln weiter einhalten.

ATT-Debatte brodelt weiter

Während Apple bei Maps und Ads einen Punkt macht, bleibt der Konzern in einer anderen Sache unter Druck: App Tracking Transparency (ATT). Die Funktion zwingt App-Entwickler seit 2021, Nutzer um Erlaubnis zum Tracking zu bitten.

Verbraucherschützer loben ATT. Werbeunternehmen und Wettbewerbshüter jedoch sehen darin eine mögliche Selbstbevorzugung Apples. Der Vorwurf: Apple schränke mit strengen Regeln für Dritte die Konkurrenz ein, während die eigenen Werbedienste bevorteilt würden. Nationale Behörden in Deutschland und Frankreich haben bereits Untersuchungen eingeleitet oder Strafen verhängt.

Ein Präzedenzfall für den DMA?

Die Entscheidung zeigt das differenzierte Vorgehen der EU. Obwohl Apple die quantitativen Nutzerschwellen erreichte, zählte am Ende die qualitative Bewertung der Marktmacht. Branchenbeobachter werten dies als Signal: Die Kommission ist bereit, Einzelfallprüfungen vorzunehmen und nicht pauschal gegen Big Tech vorzugehen.

Könnte dies ein Präzedenzfall für künftige DMA-Untersuchungen werden? Die Komplexität digitaler Märkte, in denen ein Konzern in verschiedenen Segmenten unterschiedlich mächtig ist, wird damit erneut unterstrichen.

Was kommt als Nächstes?

Für iPhone-Nutzer ändert sich zunächst nichts. Die Kommission behält sich jedoch vor, die Marktentwicklung zu beobachten und bei signifikanten Veränderungen neu zu prüfen.

Der eigentliche Großkonflikt schwelt weiter an der ATT-Front. Hier könnten nationale Kartellbehörden ihre Untersuchungen verschärfen. Die heutige Entscheidung ist damit nur eine Schlacht in einem andauernden regulatorischen Krieg um die Balance zwischen Nutzerschutz und fairem Wettbewerb in Europa.

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