APA Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue Optionen bei ProblemkreditenFMA überwacht Einhaltung von Verbraucherschutz bei Verkauf von überfälligen KreditenWien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die ersten Kreditdienstleister gemäß dem neuen Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) zugelassen.
23.12.2025 - 09:57:30APA Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue...
APA ots news: Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue Optionen bei Problemkrediten
FMA überwacht Einhaltung von Verbraucherschutz bei Verkauf von überfälligen Krediten
Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die ersten Kreditdienstleister gemäß dem neuen Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) zugelassen. Das Gesetz soll Banken den Verkauf und die Verwaltung von Problemkrediten erleichtern und einen transparenten Sekundärmarkt für solche Kredite etablieren. Gleichzeitig soll der Schutz der vom Verkauf betroffenen Kreditnehmer:innen gestärkt werden.
Das KKG ist dieses Jahr in Kraft getreten und setzt eine EU- Richtlinie um. Konkret enthält es Vorgaben für den Verkauf und die Betreibung notleidender (also überfälliger oder ausgefallener) Kredite, die von Banken vergeben und dann an Kreditkäufer verkauft wurden. Banken müssen den Verkauf notleidender Kredite an die FMA melden; Kreditdienstleister , die solche Kredite im Auftrag von Kreditkäufern eintreiben, benötigen eine Zulassung der FMA. Diese Kreditdienstleister sind Unternehmen, die bereits als Inkassobüro gewerblich berechtigt sind.
Für Verbraucher:innen ist insbesondere relevant, dass der Verkauf eines notleidenden Kredits keine Nachteile für die Kreditnehmer:innen verursachen darf. Insbesondere müssen alle Vertragsbedingungen, wie etwa Zinssätze und Laufzeiten, unverändert bleiben. Kreditnehmer:innen müssen rechtzeitig und transparent darüber informiert werden, dass ihr Kredit verkauft wurde und wer künftig die Verwaltung übernimmt. Die rechtliche Position der Kreditnehmer:innen bleibt somit unverändert, nur die Kommunikation erfolgt künftig mit dem Kreditdienstleister statt mit dem Kreditinstitut. Darüber hinaus unterliegen die Kreditdienstleister strengen Verhaltensregeln , die einen fairen Umgang mit den Verbraucher:innen verlangen - speziell betreffend der Einhaltung von Datenschutz und Kommunikationsstandards. Aggressive Methoden zur Forderungseintreibung sind untersagt.
Die Beaufsichtigung der zugelassenen Kreditdienstleister ist in der FMA im Bereich Bankenaufsicht angesiedelt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der FMA-Website . Verbraucher:innen können sich ebenfalls über die Website an die FMA wenden .
Rückfragehinweis: FMA-Mediensprecher Boris Gröndahl Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at
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