Ampel-Koalition, Bundestariftreuegesetz

Ampel-Koalition einigt sich auf Bundestariftreuegesetz

23.02.2026 - 19:38:51 | boerse-global.de

Die Koalition beschließt ein Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge des Bundes. Es ist Teil eines politischen Deals und soll die rückläufige Tarifbindung in Deutschland stärken.

Nach monatelangem Ringen hat die Ampel-Koalition den Weg für ein Gesetz freigemacht, das Lohndumping bei Bundesaufträgen stoppen soll. Die Einigung war die Bedingung der SPD für ihre Zustimmung zur umstrittenen EU-Asylreform.

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen künftig, bei öffentlichen Aufträgen des Bundes branchenübliche Tariflöhne zu zahlen. Der Schwellenwert soll bei 50.000 Euro liegen. Die Regelung betrifft nicht nur die Bezahlung, sondern auch Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten und Pausen. Einmalige Lieferleistungen werden von den strengen Vorgaben ausgenommen – ein Zugeständnis an die Wirtschaft, um Bürokratie abzubauen.

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Ein politischer Deal mit Signalwirkung

Die Einigung ist mehr als nur ein Gesetz. Sie ist das Ergebnis eines politischen Pakethandels. Die SPD hatte ihre Unterstützung für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit von der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes abhängig gemacht. Dieser Deal sichert der Koalition in zwei zentralen, blockierten Politikfeldern Handlungsfähigkeit.

Für Bundeskanzler Olaf Scholz ist der Kompromiss ein wichtiger Erfolg. Er demonstriert, dass die gespaltene Koalition auch in der heißen Phase vor wichtigen Landtagswahlen noch zu entscheidenden Weichenstellungen fähig ist. Das Gesetz soll noch diese Woche den Bundestag passieren.

Kampfansage an sinkende Tarifbindung

Hinter dem Vorhaben steht ein fundamentales wirtschaftspolitisches Ziel: die seit Jahren rückläufige Tarifbindung in Deutschland umzukehren. Lag der Anteil tarifgebundener Arbeitsplätze früher bei über zwei Dritteln, ist es heute nur noch etwa jeder zweite.

Die Bundesregierung nutzt mit dem Gesetz ihre Marktmacht als Großauftraggeber. Unternehmen, die bereits nach Tarif zahlen, sollen im Wettbewerb um öffentliche Gelder nicht mehr durch Lohndrücker unterboten werden können. „Das schafft fairen Wettbewerb und belohnt gute Arbeit“, so die Überzeugung der Befürworter.

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Geteilte Reaktionen: Jubel bei Gewerkschaften, Kritik aus der Wirtschaft

Die Reaktionen fallen erwartungsgemäß gespalten aus. Gewerkschaften wie ver.di oder IG Metall feiern die Einigung als „Meilenstein“. Sie sehen darin ein wirksames Instrument gegen Lohnunterbietung und für die Stärkung der Arbeitnehmer.

Wirtschaftsverbände wie der BDI oder die BDA halten dagegen an ihrer scharfen Kritik fest. Sie warnen vor explodierenden Kosten für öffentliche Bauvorhaben und Infrastrukturprojekte. Zudem sehen sie die Tarifautonomie – das hohe Gut der freiwilligen Vereinbarungen zwischen Sozialpartnern – durch staatlichen Zwang ausgehebelt. Die Ausnahme für Lieferleistungen wird als zu geringe Zugeständnis gewertet.

Langfristig hofft die Koalition, dass das Gesetz über die Bundesaufträge hinaus Signalwirkung entfaltet und die Tarifbindung in der gesamten Wirtschaft stärkt. Ob dieser Impuss den tiefgreifenden Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt aufhalten kann, bleibt jedoch abzuwarten.

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