Abschreibungen, Regeln

Abschreibungen 2025: Neue Regeln für Modernisierung und Investitions-Booster

13.02.2026 - 13:40:12 | boerse-global.de

Das Finanzministerium präzisiert die Abgrenzung von Instandhaltung und Herstellungskosten. Für Investitionen gelten degressive Abschreibungen und vereinfachte Nutzungsdauernachweise.

Die Steuererklärungssaison 2025 hat begonnen und bringt für Unternehmen und Immobilieninvestoren eine komplexe Mischung aus neuen Chancen und verschärften Verwaltungsvorgaben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit aktualisierten Richtlinien den Spielraum für sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen neu definiert. Gleichzeitig kommen die voll wirksamen vereinfachten Regeln für die degressive Gebäudeabschreibung und den „Investitions-Booster“ zum Tragen.

BMF-Schreiben: Wo endet die Instandhaltung?

Eine der wichtigsten Neuerungen für die aktuelle Erklärungsphase ist ein BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026. Es grenzt Erhaltungsaufwand von aktivierungspflichtigen Herstellungskosten ab und ersetzt ältere Regelungen aus den Jahren 2003 und 2017. Ziel ist es, Reibungen mit den Finanzämtern zu verringern.

Die Unterscheidung ist für die Liquidität entscheidend: Instandhaltungskosten können sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Maßnahmen, die hingegen zu aktivierenden Herstellungskosten führen, müssen über Jahrzehnte abgeschrieben werden. Das Schreiben präzisiert den „Standard der zentralen Ausstattung“ – Heizung, Sanitär, Elektrik und Fenster. Werden diese Kernbereiche auf einen „Neubaustandard“ deutlich aufgewertet, löst das die Aktivierungspflicht aus.

Steuerexperten weisen darauf hin, dass diese Klarstellung angesichts der aktuellen Welle energetischer Sanierungen besonders relevant ist. Immobilienbesitzer, die die Regeln geschickt anwenden, können ihre Sofortbelastung optimieren. Wer ungewollt die Schwelle zu den Herstellungskosten überschreitet, landet in der langfristigen linearen Abschreibung.

Investitions-Booster: Degressive AfA für bewegliche Güter zurück

Für den Mittelstand bedeutet die Steuererklärung 2025 die Rückkehr eines starken Liquiditätsinstruments. Das Wachstumschancengesetz hat die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft wurden.

Die aktuell gültigen Regeln sehen vor:
* Satz: Unternehmen können einen degressiven Satz von bis zu 30 Prozent (oder bis zum Dreifachen des linearen Satzes) ansetzen.
* Berechtigung: Gilt für bewegliche Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeugflotten (mit Ausnahmen für Standard-Verbrenner) und Büroausstattung.
* Wechselrecht: Steuerpflichtige dürfen von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln, sobald der lineare Abschreibungsbetrag höher ist. So wird der maximale Abschreibungsvolumen über die Nutzungsdauer gesichert.

Die Maßnahme soll Investitionen in der wirtschaftlichen Stagnation des Jahres 2025 ankurbeln. Finanzanalysten raten Unternehmen, ihre Anlagenverzeichnisse für Anschaffungen aus der zweiten Jahreshälfte 2025 zu prüfen. So lässt sich sicherstellen, dass der beschleunigte Satz und nicht die standardmäßige lineare Methode angewendet wird.

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Immobilien: 5% degressive AfA und kürzere Nutzungsdauer

Der Immobiliensektor profitiert doppelt von der aktuellen Steuerlandschaft. Zum einen gilt weiterhin die 5-prozentige degressive Abschreibung für neu errichtete Wohngebäude. Diese ist für Bauvorhaben anwendbar, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen oder gekauft (Vertragsunterzeichnung) wurden. Im Gegensatz zu früheren Programmen sind dafür keine speziellen Energieeffizienzstandards über das gesetzliche Minimum (EH 55) hinaus nötig.

Zum zweiten ist eine große verfahrenstechnische Hürde gefallen: der Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer. Nach einem grundlegenden Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) und dem anschließenden Widerruf eines restriktiven BMF-Erlasses am 1. Dezember 2025 können Eigentümer nun belegen, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer als die gesetzlichen 50 Jahre ist – ohne zwingend einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen zu müssen.

Für die Steuererklärung 2025 bedeutet das: Besitzer älterer Immobilien können mit „geeigneten“ technischen Unterlagen höhere jährliche Abschreibungssätze (z.B. 3 oder 4 Prozent statt 2 Prozent) geltend machen. Steuerberater warnen jedoch, dass „geeignet“ weiterhin eine robuste, technisch fundierte Bewertung voraussetzt – nicht nur eine Schätzung eines Maklers.

Aktualisierte AfA-Tabellen und politischer Kontext

In seinem Monatsbericht Januar 2026 hat das BMF auch Änderungen an den „Allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen“ veröffentlicht. Diese technischen Anpassungen klären die Anwendung von Schichtzuschlägen für Wirtschaftsgüter im Mehrschichtbetrieb. Das ist ein Schlüsselfaktor für die verarbeitende Industrie, die Abschreibungen aufgrund höheren Verschleißes beschleunigen will.

Während die Verwaltung die Regeln präzisiert, bleibt das politische Umfeld volatil. Am 10. Februar 2026 wurden in Berlin neue Reformvorschläge diskutiert, die „strengere Regeln für Vermieter“ vorsehen, insbesondere bei indexgebundenen Mieten und Modernisierungsumlagen. Noch handelt es sich nur um Vorschläge. Sie unterstreichen aber die Bedeutung, aktuelle Abschreibungsvorteile wie die 5-prozentige degressive AfA zu nutzen, bevor mögliche Gesetzesänderungen die Rahmenbedingungen für künftige Projekte verändern könnten.

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